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Schulärztliche Beratungen

Sind Sie eine Lehrperson, die sich Sorgen um die Gesundheit einzelner Schülerinnen oder Schüler macht? Bist du Schüler oder Schülerin und hast ein Anliegen, das du besprechen möchtest? Schulärztinnen beraten und führen vertrauensärztliche Abklärung durch.

Beratungen und Abklärungen

Schulärztinnen beraten Lehrpersonen, Eltern und Schülerinnen oder Schüler bei gesundheitlichen Problemen. Sie vermitteln zwischen der Schule, den Schülerinnen und Schülern, Eltern und Ärzteschaft, wenn das Gespräch wegen ärztlicher Schweigepflicht schwierig wird oder das gegenseitige Vertrauen fehlt. 

Der Schulärztliche Dienst führt weiter vertrauensärztliche Abklärungen durch und prüft Dispensationsgesuche aus gesundheitlichen Gründen.

Absenzen

Absenzen und Verspätungen können Eltern oder mündige Schülerinnen und Schüler selber innerhalb von 8 Tagen entschuldigen. Nur in besonderen Fällen ist ein Zeugnis der privatärztlichen Praxis notwendig.

Ärztliches Zeugnis

Eltern müssen nicht bei jeder krankheitsbedingten Absenz der Schulkinder ein ärztliches Attest einholen. Wenn ein Schulkind oder ein Lernender dem Unterricht aus gesundheitlichen Gründen länger als 1 Woche fernbleibt, kann die Lehrperson ein ärztliches Zeugnis verlangen. Das gilt auch bei einem Versäumnis einer Aufnahme- oder Abschlussprüfung oder eines mehrtägigen obligatorischen Schulanlasses. 

Dispensationen

Schülerinnen und Schüler können aus unterschiedlichen Gründen vollständig oder teilweise vom Schulbesuch befreit sein. Für eine voraussehbare Absenz aus gesundheitlichen Gründen, die länger als 3 Wochen dauert, muss ein Dispensationsgesuch des Schulärztlichen Dienstes vorliegen.

Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt füllt das Formular aus und sendet es direkt an den Schulärztlichen Dienst. Eine Schulärztin prüft das Gesuch und leitet den Bericht ohne Diagnose an die Schulleitung weiter.

Vertrauensärztliche Abklärungen

Sind Sie mit Schülerinnen und Schülern konfrontiert, die

  • häufig fehlen
  • psychische Probleme haben
  • sich auffällig verhalten
  • einen Leistungsabfall haben?

Die Schulleitungen haben immer die Möglichkeit, eine Schülerin oder einen Schüler beim Schulärztlichen Dienst anzumelden, wenn sie sich Sorgen um deren Gesundheit machen. 

Schulärztlicher Dienst


Kinderschutz

Wenn Kinder und Jugendliche vernachlässigt werden, seelisch und körperlich Misshandlung erleiden oder Opfer häuslicher oder sexueller Gewalt sind, brauchen sie dringend Hilfe. 

Eltern, Lehrpersonen oder andere Betreuungspersonen erhalten bei Fragen über Kindsmisshandlung bei den Anlaufstellen des Netzwerk Kinderschutz Auskunft, auch anonym.

Kontakt

Schulärztlicher Dienst

Karte von Basel-Stadt
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Malzgasse 30
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

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