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Über die Gerichte

Grundsätzlich kann zwischen drei verschiedenen Arten von Gerichten und gerichtsähnlichen bzw. gerichtsverwandten Instanzen unterschieden werden:

Gerichte

Die einzelnen Gerichte haben unterschiedliche, durch Gesetz festgelegte Zuständigkeiten. Erstinstanzliche Entscheide können weitergezogen werden, meist zuerst an ein kantonales Gericht, danach ans Bundesgericht.

Rekurskommissionen

Die Rekurskommissionen sind von der Verwaltung unabhängige Instanzen, die über angefochtene Entscheide von Verwaltungsstellen befinden. Dem Rekursverfahren geht in der Regel ein verwaltungsinternes Einspracheverfahren voraus.

Schlichtungsstellen

Schlichtungsstellen sind Stellen der Verwaltung. Sie bieten Beratung an und können in Streitfällen versuchen, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. In Rechtsgebieten, in denen eine Schlichtungsstelle besteht, ist diese in der Regel vor dem Gang zum Gericht anzurufen.

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Porträt

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