Bürgergemeinde
Der Bürgergemeinde gehören unabhängig vom aktuellen Wohnort diejenigen Personen an, die Bürgerin oder Bürger der Gemeinde Bettingen sind und damit das Bürgerrecht von Bettingen besitzen.
Über die Bürgergemeinde Bettingen
Die Bürgergemeinde Bettingen ist gemäss Gemeindegesetz eine öffentlich-rechtliche Körperschaft des Kantons Basel-Stadt. Sie sorgt für die zweckmässige Verwaltung und Verwendung ihrer Güter (Liegenschaften, Wälder, Fonds, soziale Einrichtungen, Stiftungen usw.) und führt den Haushalt der Bürgergemeinde nach den Grundsätzen einer gesunden Finanzverwaltung. Zudem erteilt sie das Gemeindebürgerrecht.
Gesetzliche Grundlagen
Der Bürgerrat ist die ausführende Behörde und verantwortet alle Geschäfte der Bürgergemeinde, die nicht der Bürgergemeindeversammlung vorbehalten sind.
Bürgerräte
Der Bürgerrat in Bettingen setzt sich wie folgt zusammen:
Mitteilungen aus dem Bürgerrat
Die nächste Bürgergemeindeversammlung wird im Frühjahr 2025 stattfinden. Sobald das genaue Datum feststeht, wird es an dieser Stelle veröffentlicht.
Einbürgerungen
Bürgerrätin Andrea Fischer steht Ihnen bei Fragen zum Einbürgerungsprozess in Bettingen gerne zur Verfügung.
Kontakt
Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung
Hier finden Sie weitere Informationen, wenn Sie sich in der Gemeinde Bettingen einbürgern lassen möchten.
Der Weg zum Schweizer Pass (Startet einen Download)
Einwohnergemeinde Bettingen
Öffnungszeiten
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr
Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr