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Beherbergungsbetrieb (Hotel)

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Betriebsbewilligung für Beherbergungsbetriebe, ab wann Sie eine Bewilligung benötigen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie bei Änderungen in Ihrem Betrieb vorgehen.

Kurz erklärt

Sie wollen einen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Jugendherberge, Pension, etc.) mit mehr als sechs Betten übernehmen oder eröffnen? Dafür brauchen Sie eine Betriebsbewilligung. Die Bewilligung wird nur an Personen erteilt, welche die persönlichen Voraussetzungen erfüllen und einen anerkannten gastgewerblichen Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) haben.

Kommt es zu Änderungen in Ihrem Betrieb (Namenswechsel, Grösse, Wechsel Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber, Öffnungszeiten, etc.) muss die Betriebsbewilligung entsprechend angepasst werden. Eventuell ist auch ein Baugesuch erforderlich. 

Neuen Betrieb eröffnen

In diesem Fall müssen zuerst die baulichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die Abteilung Baubewilligungen und –kontrolle gibt Ihnen Auskunft, ob es ein Baugesuch braucht. Bei der Abteilung Gastgewerbebewilligungen müssen Sie eine Betriebsbewilligung zur Führung eines Beherbergungsbetriebes beantragen. Vor Erteilung der Bewilligung dürfen Sie den Betrieb nicht eröffnen.

Kurzfristige Vermietung

Gemäss Praxis des Bau- und Gastgewerbeinspektorats ist eine kurzfristige Vermietung eine Vermietung von einer Nacht und bis zu drei Monaten. Diese kurzfristige Vermietung wird nach dem WRFG (Wohnraumförderungsgesetz) als gewerbliche Nutzung (Hotel oder Herberge) qualifiziert und braucht eine Bewilligung zur Führung eines Beherbergungsbetriebes. 

Wechsel Bewilligungsinhaberin / Bewilligungsinhaber

Die Betriebsbewilligung ist persönlich und nicht übertragbar. Sie lautet auf eine bestimmte, natürliche Person, die im Besitz eines gastgewerblichen Fähigkeitsausweises (Wirtepatent) ist. Wechselt diese Person, braucht es eine neue Bewilligung. Das Gesuch um Erteilung der Betriebsbewilligung ist bei der Abteilung Gastgewerbebewilligungen einzureichen.

Änderungen der Betriebsbewilligung

Bei Änderungen bleibt die verantwortliche Person gleich und ist weiterhin Bewilligungsinhaberin oder Bewilligungsinhaber des Beherbergungsbetriebes.

Dauer und Kosten

Bei vollständigen und korrekten Unterlagen können Sie innerhalb eines Monats mit dem Entscheid rechnen. Unvollständige oder falsche Gesuche werden kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Kosten für die Erteilung oder Änderung einer Betriebsbewilligung betragen Fr. 500.00.

Formulare

Das Formular "Erteilung einer Betriebsbewilligung" reichen Sie für eine Neueröffnung oder bei einem Wechsel von Bewilligungsinhaberin oder Bewilligungsinhaber ein. 

Für alle Änderungen verwenden Sie bitte das Formular "Änderung bestehende Betriebsbewilligung".

Gesetzliche Grundlagen

Hier finden Sie die relevanten Gesetze.

Haben Sie Fragen?

Öffnungszeiten

Schalter ohne Voranmeldung: Täglich von 11.00 - 12.00 Uhr Telefonsprechstunde: Täglich von 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

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