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Gastgewerbebewilligungen

Wann wird eine Gastgewerbebewilligung benötigt und wann nicht. Antworten finden Sie auf dieser Seite.

Kurz erklärt

Möchten Sie ein Restaurant eröffnen oder ein Hotel übernehmen? Eine Vereinswirtschaft oder ein Take-away mit wenigen Sitzplätzen betreiben? Eine Festwirtschaft während einer Veranstaltung durchführen? Alle diese Betriebe fallen unter das Gastgewerbegesetz und brauchen eine Bewilligung. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen.

Restaurant und Hotel

Um ein Restaurant oder ein Hotel zu führen, brauchen Sie eine entsprechende Betriebsbewilligung.

Wenn Sie in einer öffentlich zugänglichen Räumlichkeit oder auf öffentlich zugänglichen Flächen Getränke und/oder Speisen verkaufen, die an Ort und Stelle konsumiert werden können, so gilt Ihr Betrieb nach Gesetz als Restaurationsbetrieb.

Wenn Sie gegen Entgelt Gäste beherbergen und mehr als sechs Betten anbieten, so gilt Ihr Betrieb nach Gesetz als Beherbergungsbetrieb. Die Bewilligung zur Führung eines Beherbergungsbetriebs berechtigt Sie auch, den Hotelgästen Speisen und Getränke zum Konsum in den Räumlichkeiten des Betriebs abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter Restaurant Betriebsbewilligung und Hotel Betriebsbewilligung.

Änderungen von Öffnungszeiten, Betriebsgrösse, Betriebsnamen, Betriebsinhaber/in (Wechsel GmbH oder AG) oder Betriebscharakter -> Füllen Sie bitte das folgende Formular aus.

Vereins- und Klubwirtschaft

Um ein Vereinslokal oder einen Cliquenkeller zu betreiben, brauchen Sie eine entsprechende Betriebsbewilligung für eine Vereins- und Klubwirtschaft. Im Gegensatz zu einem Restaurant dürfen in einer Vereins- und Klubwirtschaft nur Mitglieder während 4 Tagen pro Woche bis max. 24.00 Uhr bewirtet werden. Weitere Informationen finden Sie unter Vereins- und Klubwirtschaft.

Freinächte

Für vereinzelte Anlässe können Restaurationsbetriebe sowie Vereins- und Klubwirtschaften längere Öffnungszeiten beantragen, sogenannte Freinächte. Die unterschiedlichen Voraussetzungen finden Sie unter Freinächte durchführen.

Gelegenheits- und Festwirtschaft

Möchten Sie an einem Fest, einer Messe oder einer anderen Veranstaltung auf Privatboden Getränke oder Speisen zum Konsum an Ort und Stelle verkaufen? Dann benötigen Sie eine Bewilligung zur Führung Gelegenheits- und Festwirtschaft. Weitere Informationen finden Sie unter Gelegenheits- und Festwirtschaftsbewilligungen.

Wirten Sie auf öffentlichem Grund?
Findet Ihre Veranstaltung auf öffentlichem Grund und Boden (Allmend) statt? Dann können Sie dies direkt bei der Allmendverwaltung Basel-Stadt anmelden. Es braucht kein separates Gesuch an die Abteilung Gastgewerbebewilligungen.

Spirituosen verkaufen

Für den Verkauf von Spirituosen, Schnaps, Likör und Alcopops oder ähnlichem brauchen Sie eine Bewilligung für «Kleinhandel mit gebrannten Wassern». Weitere Informationen finden Sie unter Spirituosen verkaufen.

Wirten im Bagatellbereich und Take-away

Wirten im Bagatellbereich: Alkoholfreie Betriebe mit maximal 10 Plätzen auf einer Fläche von maximal 20m2 im Innen- und Aussenbereich können von der Bewilligungspflicht gemäss §5 Gastgewerbegesetz befreit werden. Dies nur unter der Voraussetzung, dass auf den Verkauf und Ausschank jeglicher alkoholischer Getränke verzichtet wird.

Take-away: Möchten Sie Speisen und/oder Getränke nur zum Mitnehmen verkaufen? Dafür brauchen Sie keine Betriebsbewilligung. Für die notwendige Baubewilligung nehmen Sie bitte mit unserer Abteilung Baubewilligungen und -kontrolle Kontakt auf. Weitere Informationen finden Sie unter Wirten im Bagatellbereich und Take-away.

Detailinfos Gastgewerbebewilligungen

Wählen Sie das gewünschte Thema für ausführliche Informationen.

Gastro-Talk und Gastro-Beratung

Nehmen Sie an unserem informativen Gastro-Talk teil. Mehrmals im Jahr stehen wir Ihnen zusammen mit anderen Expertinnen und Experten per Teams Rede und Antwort.

Wünschen Sie einen Termin bei der Abteilung Gastgewerbebewilligungen für eine persönliche oder telefonische Beratung bei Fragen rund um das Bewilligungswesen in der Gastronomie und Hotellerie? Buchen Sie hier Ihren Termin:

Bei Fragen zu baulichen Themen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Baubewilligung und -kontrolle:

Gesetzliche Grundlagen

Hier finden Sie alle relevanten Gesetze.

Bewilligungsstatistik

Die nachfolgende Statistik zeigt die Anzahl der jährlich bestehenden und bewilligten Restaurants, Hotels und Vereins- und Klubwirtschaften, eine Zusammenstellung sonstiger erteilter Bewilligungen, die Anzahl durchgeführter Kontrollen und Teilnahmen an Bauabnahmen sowie eine Übersicht über die Wirtefachprüfungen.

Haben Sie Fragen?

Gastgewerbebewilligungen

Öffnungszeiten

Schalter ohne Voranmeldung: Täglich von 11.00 - 12.00 Uhr Telefonsprechstunde: Täglich von 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

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