Bauherreninformation
Auf dieser Seite erhalten Bauherrinnen und Bauherren sowie Architektinnen und Architekten wichtige Informationen zu den Vorgaben für die Auto- und Veloparkierung. Die Seite liefert ausserdem alles Wissenswerte zum Fahrtenmodell für publikumsintensive Bauten und Quartierparkings.
Veloparkplätze bei Bauten und Anlagen auf Privatgrund
Abstellplätze für Velos und Mofas müssen bei der Planung von Neubauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen frühzeitig berücksichtigt werden. Dadurch können die nötigen Flächen im Aussenraum und in den Gebäuden bereitgestellt und gute Zugänge geschaffen werden.
Veloparkplatzverordnung
Das Bau- und Planungsgesetz legt fest, dass auf Privatarealen Abstellplätze für Velos, Mofas, Kinderwägen und Kinderfahrzeuge geschaffen werden müssen. Die Veloparkplatzverordnung (VeloPPV) konkretisiert diese Bestimmungen. Sie hält unter anderem fest, wie viele Abstellplätze für Velos und Mofas je nach Nutzungsart des Baus zu errichten sind. Sie macht ausserdem Angaben zur Qualität der Abstellplätze. Um eine unverhältnismässige Belastung von Privaten zu vermeiden, enthält die Verordnung auch entsprechende Ausnahmeregelungen.
Vollzug durchs Bau- und Gastgewerbeinspektorat
Für den Vollzug der VeloPPV ist das Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI) zuständig.
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Autoparkplätze bei Bauten und Anlagen auf Privatgrund
Bei Bauten und Anlagen auf Privatgrund wird in Basel-Stadt eine maximal zulässige Parkplatzzahl festgelegt. Dies trägt dazu bei, dass das Verkehrsaufkommen im Kantonsgebiet auf einem stadt- und umweltverträglichen Niveau bleibt.
Parkplatzverordnung
Die zulässige Anzahl an Parkplätzen für Personenwagen wird auf Basis der kantonalen Parkplatzverordnung (PPV) bestimmt. Die maximal zulässige Anzahl Parkplätze bemisst sich dabei anhand der Nutzungsart von Bauten (z.B. Wohnen, Gewerbe oder Lager) sowie an der Erschliessungsqualität durch den öffentlichen Verkehr.
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Fahrtenmodell bei Bauten mit verkehrsintensiver Nutzung
Als Bauten und Anlagen mit verkehrsintensiven Nutzungen gelten Einrichtungen, die mehr als 2'000 Fahrten pro Tag auslösen. Bei diesen werden mit dem Fahrtenmodell die Auswirkungen auf das umliegende Strassennetz sowie die Umwelt begrenzt. Die Parameter zur Berechnung der zulässigen Anzahl Fahrten geben dabei die Parkplatzverordnung und das Bau- und Planungsgesetz vor.
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Quartierparkings
Quartierparkings sind Einstellhallen oder Einstellhallenbereiche für Motorfahrzeuge. Sie sind nicht an eine konkrete Nutzung gebunden, sondern nehmen eine im öffentlichen Strassenraum bereits vorhanden Parkplatznachfrage auf. Das heisst, es können mehr private Abstellplätze gebaut werden, als gemäss den Regeln der Parkplatzverordnung zulässig sind. Sie dürfen jedoch nur erstellt werden, wenn gleichzeitig bestehende öffentliche Parkplätze entlang von Strassen aufgehoben werden.
Quartierparkings können durch den Mobilitätsfonds mitfinanziert werden.