Breadcrumb-Navigation

Bonus für Betriebe

Firmen mit Betriebsstätten im Kanton Basel-Stadt können einen Arbeitsplatz-Bonus beantragen. Dieser wird auf der Grundlage der ALV1-Lohnsumme des Vorjahres berechnet.

Bonus-Berechtigung für Betriebe

Firmen mit Betriebsstätten im Kanton Basel-Stadt können einen Arbeitsplatz-Bonus beantragen. Dieser wird auf der Grundlage der ALV1-Lohnsumme des Vorjahres berechnet. Die ALV1-Lohnsumme muss 10‘000 Franken oder mehr betragen. 

Zu den Voraussetzungen für den Arbeitsplatz-Bonus, siehe unten: «So kommen Sie zu Ihrem Geld».

Berechnung für Betriebe

Der Bonussatz wird jedes Jahr neu festgelegt.

Bonusjahr
Bonussatz
2020
0.31%
2021
0.30%
2022
0.27%
2023
0.27%
2024
0.27%

So kommen Sie zu Ihrem Geld

Hier finden Sie Erläuterungen dazu, wie Sie sich zum Stromspar-Bonus anmelden können und wie die Auszahlung funktioniert.

Neu in Basel

  • Neu gegründete Firmen, die sich beim Handelsregisteramt angemeldet haben, erhalten im Herbst des Folgejahres automatisch ein Antragsformular für den Stromspar-Bonus zugestellt.
  • Ist Ihre Firma nicht beim Handelsregisteramt gemeldet, kontaktieren Sie uns bitte schriftlich und wir stellen Ihnen ein Antragsformular zu.
  • Sobald Ihr Antragsformular mit den nötigen Unterlagen bei uns eintrifft und wir es bearbeitet haben, wird der Bonus mit der nächsten Sammelauszahlung auf Ihr Konto überwiesen. 

Einmal angemeldet

  • Wenn Sie in der Datenbank des Stromspar-Bonus erfasst sind, erhalten Sie jedes Jahr automatisch ein Antragsformular.
  • Wir versenden das Formular jeweils im Herbst. Bitte retournieren Sie es mit den nötigen Unterlagen bis zum 30.06. des Folgejahres. Trifft es später ein, verfällt Ihr Anspruch auf den Bonus.
  • Sollten Sie bis zum 30.06. noch nicht über die notwendigen Unterlagen verfügen (z.B. die definitive Veranlagungsverfügung der Steuerverwaltung, falls Sie auch Arbeitsplätze ausserhalb des Kantons Basel-Stadt anbieten), nehmen Sie bitte vorher mit uns Kontakt auf und reichen Sie den Antrag unvollständig ein. Fristverlängerungen können bis zum 30.06. ausschliesslich schriftlich beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen nicht älter als 1 Jahr ab Ausstellungsdatum sein dürfen.

ePortal

Wenn Sie im ePortal des Kantons Basel-Stadt angemeldet sind, können Sie Ihre Angaben zum Stromspar-Bonus selbst verwalten und zum Beispiel Adress- und Kontoänderungen vornehmen. Für das ePortal benötigen Sie ein Login.

e-Portal des Kanton Basel-Stadt

Keinen Bonus erhalten?

Dass Sie Ihren Bonus noch nicht erhalten haben, kann verschiedene Gründe haben:

  • Bitte beachten Sie, dass der Bonus frühestens im Winter ausbezahlt wird. Wir informieren Sie mit einem Schreiben, das am Valutadatum per B-Post gesendet wird.
  • Betriebe, welche drei Jahre in Folge kein Antragsformular einreichen, werden auf «passiv» gesetzt und erhalten somit keinen Antrag mehr. Der Arbeitsplatz-Bonus kann aber jederzeit wieder beantragt werden. Bitte beachten Sie dabei die geltenden Fristen.

Stromspar-Bonus und Steuern

  • Der Stromsparbonus hat keine mehrwertsteuerlichen Folgen.
  • Der Bonus wird in der Erfolgsrechnung als ausserordentlicher Ertrag verbucht und unterliegt somit der Einkommensteuer. 

Befreiung von der Lenkungsabgabe

Hier erfahren Sie, in welchen Fällen Unternehmen von der Lenkungsabgabe befreit sind.


In English, please!

Here you will find the translation of our accompanying letter for the application for the workplace bonus.


Spezialfall: Bonus für ANobAG

Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANobAG) mit Arbeitsort im Kanton Basel-Stadt erhalten ebenfalls einen Bonus für Betriebe.

Weitere Fragen?

Bitte nehmen Sie mit dem Stromspar-Bonus-Team Kontakt auf.

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.

Inhalt aktualisiert