Hinterlegung des Mietzinses
Bei einem Mangel an der Wohnung oder dem Geschäftsraum können Mieterinnen und Mieter unter gewissen Voraussetzungen den künftig fälligen Mietzins bei der Schlichtungsstelle hinterlegen.
Die Mieterin/Der Mieter einer unbeweglichen Sache (z.B. Wohn- oder Geschäftsraum) kann unter gewissen Voraussetzungen den Mietzins hinterlegen. Zuständige Hinterlegungsstelle ist die Schlichtungsstelle.
Auskünfte zum korrekten Vorgehen bei der Hinterlegung von Mietzinsen erteilt die Schlichtungsstelle telefonisch oder auf Anmeldung persönlich am Schalter.
Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten
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Grenzacherstrasse 62
4005 Basel
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 08:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr