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Unbedenklichkeitserklärung (Certificate of good standing)

Mit der Unbedenklichkeitserklärung (Certificate of good standing) können Sie nachweisen, dass Sie im Kanton Basel-Stadt uneingeschränkt zur Ausübung Ihres medizinischen Berufes berechtigt sind. Wer in einem anderen Kanton eine Bewilligung beantragen möchte, benötigt diese Unbedenklichkeitsbescheinigung regelmässig.

Allgemeine Informationen zur Beantragung

Die Unbedenklichkeitserklärung (Certificate of good standing) ist ein Nachweis, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Medizinal- oder Gesundheitsberufes in eigener fachlicher Verantwortung oder in unselbständiger Tätigkeit im Kanton Basel-Stadt berechtigt sind und nichts gegen Sie vorliegt.

Das Certificate of good standing wird nur für natürliche Personen, die im Kanton Basel-Stadt tätig waren oder sind, ausgestellt.

Spitex-Einzelpersonen und Pflegedienstleitungen in Spitex-Organisationen und in Pflegeheimen finden die nötigen Informationen für Unbedenklichkeitserklärungen auf den folgenden Seiten.

Erforderliche Dokumente

Falls Sie bereits eine Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung als Medizinal- oder Gesundheitsfachperson im Kanton Basel-Stadt besitzen, genügt ein schriftliches Gesuch.

Für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitserklärung benötigen wir von Ihnen:

  • Ein schriftliches Gesuch durch den Antragsteller mit Angabe Ihrer aktuellen Adresse
  • Eine Kopie des eidgenössischen Diploms oder des ausländischen Berufsdiploms und deren Anerkennung durch die MEBEKO, PsyKo oder das Rote Kreuz
  • Eine Kopie des eidgenössischen Weiterbildungstitels oder des ausländischen Weiterbildungstitels oder eine Kopie des ausländischen Facharztdiploms und dessen Anerkennung durch die MEBEKO, PsyKo oder das Rote Kreuz
  • Falls vorhanden: eine Kopie der Doktoratsurkunde oder weitere akademische Titel
  • Für Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen:
    Eine Bestätigung des Arbeitgebers, bei dem Sie tätig sind oder waren mit Angaben zur Abteilung, Ihrer Funktionsbezeichnung, den genauen Daten zur Dauer der Tätigkeit sowie dass während dieser Zeit nichts gegen Sie vorlag oder vorliegt.

Gebühren

Die Unbedenklichkeitserklärung kostet 75 Franken.

Dauer bis zur Ausstellung der Unbedenklichkeitserklärung

Die Prüfung und Ausstellung einer Unbedenklichkeitserklärung dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen. Senden Sie uns daher Ihr Gesuch mit den vollständigen Unterlagen frühzeitig zu.

Kontakt und Zustellen der Gesuchsunterlagen

Medizinische Dienste des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt

Team Bewilligungen und Support
Postadresse: Malzgasse 30 4001 Basel

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