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Bewilligungen für die Ausübung eines medizinischen Berufs

Möchten Sie im Kanton Basel-Stadt im Gesundheitswesen in eigener fachlicher Verantwortung beruflich tätig sein? Dann benötigen Sie eine Bewilligung des Gesundheitsdepartementes (Berufsausübungsbewilligung oder Betriebsbewilligung). Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Formulare zu bewilligungs- oder meldepflichtigen Berufen und Tätigkeiten im baselstädtischen Gesundheitswesen.

Allgemeine Einführung

Die Medizinischen Dienste des Gesundheitsdepartements erteilen die Bewilligung für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung und für Betriebsbewilligungen für Medizinal- und Gesundheitsberufe im ambulanten Bereich. Sie sind ebenso zuständig für Bewilligungen für medizinische Ferndienstleistungen und Laboratorien sowie für meldepflichtige Tätigkeiten. 

Ausserdem erteilen sie die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im ambulanten Bereich, also zur Abrechnung der Tätigkeiten zu Lasten der Krankenversicherung. Seit dem 1. Januar 2022 sind die Kantone für die Zulassung sämtlicher Leistungserbringer im ambulanten Bereich zuständig.

Berufsausübungsbewilligung

Sie benötigen eine Berufsausübungsbewilligung des Gesundheitsdepartementes, wenn Sie im Kanton Basel-Stadt als Medizinal- oder Gesundheitsfachperson in eigener fachlicher Verantwortung tätig werden möchten. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie selbstständig erwerbend sind oder ob Sie in einem Anstellungsverhältnis arbeiten, zum Beispiel im Namen und auf Rechnung einer anderen Person bei einer AG oder GmbH. Massgebend ist die Frage, ob diese Tätigkeit unter fachlicher Aufsicht (wie z.B. als Assistenzärztin oder Assistenzarzt in einem Spital) oder eben in fachlicher Eigenverantwortung ausgeübt wird.

Betriebsbewilligung

Sie benötigen eine Betriebsbewilligung, wenn Sie eine Praxis im Namen und auf Rechnung einer juristischen Person (z.B. einer AG oder GmbH) führen und Leistungen erbringen möchten.

OKP-Zulassung (Abrechnen via Krankenkasse)

Wenn Sie als Gesundheitsfachperson Ihre Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen und abrechnen möchten, benötigen Sie eine Zulassung der kantonalen Behörde. Im Kanton Basel-Stadt sind die Medizinischen Dienste des Gesundheitsdepartements dafür zuständig. Die Zulassung zur OKP ist zusätzlich zur Berufsausübungs- oder Betriebsbewilligung nötig und kann im gleichen Gesuchformular beantragt werden.

Zulassungsbeschränkung für Ärzte in Fachgebieten

In den Fachgebieten 

  • Anästhesiologie 
  • Kardiologie 
  • Neurologie 
  • Ophthalmologie 
  • Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates
  • Oto-Rhino-Laryngologie
  • Radiologie und 
  • Urologie 

gilt seit dem 1. April 2022 eine Zulassungsbeschränkung.

In diesen Fachgebieten mit einer Obergrenze wird nur dann eine neue Ärztin oder ein neuer Arzt zur Tätigkeit zu Lasten der OKP zugelassen, wenn eine praktizierende Ärztin oder ein praktizierender Arzt seine Tätigkeit aufgibt.

Besitzstandswahrung für bereits Zugelassene

Für bereits im Kanton Basel-Stadt zugelassene Ärztinnen und Ärzte der oben genannten 8 Fachgebiete gilt bezüglich der Zulassungsbeschränkung die Besitzstandswahrung.

Nicht betroffene Fachgebiete

Haus- und Kinderärztinnen und Kinderärzte sind von der Zulassungssteuerung nicht betroffen, ebenso wenig ambulant psychiatrisch tätige Ärztinnen und Ärzte. 

Binnenmarktgesetzgebung

Wenn Sie bereits in einem anderen Kanton über eine gültige Berufsausübungsbewilligung verfügen, haben Sie Anspruch auf ein vereinfachtes und kostenloses Verfahren. Dies ist eine Erleichterung, welche das Binnenmarktgesetz ermöglicht. 

Im Abschnitt A Ihres Gesuches finden Sie eine Checkliste, die wir von Ihnen im Binnenmarktfall benötigen.

Die OKP-Zulassung fällt nicht unter das Binnenmarktgesetz.

Meldepflichtige Tätigkeiten

Personen, welche nicht bewilligungspflichtige Verfahren und Methoden anwenden, melden dies schriftlich zwei Monate vor der Berufs- oder Tätigkeitsaufnahme bei den Medizinischen Dienste Basel-Stadt. Nicht meldepflichtig sind Verfahren und Methoden, die das Wohlbefinden oder die Leistungsfähigkeit gesunder Menschen steigern oder nicht gewerbsmässig ausgeübt werden.

Rechtliche Grundlagen

Das Bewilligungswesen für die Gesundheitsberufe basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen. 

Kantonale Gesetze und Verordnungen:

Eidgenössische Gesetze und Verordnungen:

Weitere relevante Gesetze und Verordnungen, die zur Anwendung kommen können, finden Sie beim jeweiligen Beruf.

Kontakt und Zuständigkeit

Medizinische Dienste des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt

Team Bewilligungen und Support
Postadresse: Malzgasse 30 4001 Basel

Für dieses Thema zuständig

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