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Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung

Zusammen mit den kantonalen Behörden bietet die Gemeindeverwaltung Bettingen Ihren Bürgerinnen und Bürgern umfassende Dienstleistungen an. Hier erfahren Sie, welche dies sind.

Beantragung Allmendbewilligung

Sie planen einen Umbau im Haus oder Garten und benötigen dafür Platz für ein Fahrzeug oder eine Mulde? Oder Sie möchten ein Baugerüst auf der Allmend aufstellen? 

Vorlaufzeit

Bitte beantragen frühzeitig, also vor der geplanten Nutzung, eine Bewilligung bei der Gemeindeverwaltung.

Kosten

Die Allmendgebühren müssen am Schalter der Gemeindeverwaltung in bar oder mit Karte bezahlt werden. Sie betragen 2.20 Franken pro Quadratmeter und angefangene Woche. Die Mindestgebühr liegt bei 22 Franken.

Rechtliche Grundlagen

Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes


Aufgrabungsgesuche

Unternehmerinnen und Unternehmer, die für Werkarbeiten die Allmend der Gemeinde Bettingen nutzen möchten, werden gebeten, dies schriftlich bei der Gemeinde zu beantragen.

Antragsformular Aufgrabungen

Bitte nutzen Sie das untenstehende Formular, um die Bewilligung für Ihre Aufgrabungen einzuholen.

Aufgrabungsgesuch Bettingen (Startet einen Download)

Kontakt

Philipp Brand
Leiter Aussendienst
+41 61 267 00 80philipp.brand@bettingen.ch

Baubewilligungsverfahren

Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat des Kantons Basel-Stadt ist für das Baubegehren bzw. für die Durchführung des Baubewilligungsverfahrens in Bettingen zuständig. Es koordiniert und leitet das Baubewilligungsverfahren und überwacht die Bauausführung bis zur Freigabe. Für Kanalisationsarbeiten ohne Baubegehren ist das Tiefbauamt des Kantons Basel-Stadt zuständig.


Kostenbeteiligung Tram und Bus

Nutzen Ihre Kinder auf dem Schulweg das ÖV-Angebot oder sind sie als Lernende auf dem Weg zum Lehrbetrieb darauf angewiesen? Dann kann es sein, dass sie in den Genuss einer ÖV-Kostenbeteiligung kommen.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten max. 200 Franken Unterstützungsbeitrag pro Jahr, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen vollständig erfüllen.

Dafür muss das Anmeldeformular bis spätestens 31. Juli des jeweiligen Jahres persönlich bei der Gemeindekanzlei abgegeben oder online an info@bettingen.ch gesandt werden, inkl. den erforderlichen Beilagen.  

Anmeldeformular Kostenbeteiligung Tram und Bus

Hier können Sie das Anmeldeformular zum Beantragen einer Kostenbeteilitung herunterladen.

Anmeldeformular ÖV-Unterstützungsbeiträge (Startet einen Download)

Bestattung in Bettingen

Die Stadtgärtnerei des Kantons Basel-Stadt übernimmt für die Gemeinde auf dem Friedhof Bettingen die Durchführung der Bestattungen. Dazu gehört die Zuteilung der Gräber und das Führen der Grab-, Bestattungs- und Friedhofregister sowie der Belegungspläne.

Anmeldung Todesfälle

Alle Todesfälle müssen beim Bestattungsbüro Basel-Stadt, Hörnliallee 70 in Riehen angemeldet werden. 

Friedhof Bettingen – Naturnahe Bestattung

In unserer naturnahen Grabanlage können die Namen der Bestatteten in einem Blatt aus Bronze eingraviert werden. Informationen zur Gravur-Möglichkeit erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei.

Friedhof Bettingen – Gemeinschaftsgrab

Auf dem Friedhof Bettingen besteht nebst den Urnen- und Erdbestattungen auch die Möglichkeit, in einem Gemeinschaftsgrab bestattet zu werden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei.

Bestattung Auswärtiger auf dem Friedhof Bettingen

Dem Gemeinderat Bettingen obliegt die Verantwortung für die Bewilligung von Bestattungen Auswärtiger. Die Hinterbliebenen müssen einen schriftlichen Antrag einreichen.

Grabmalbewilligungen in Bettingen

Bevor ein neues Grabmal gesetzt wird, ist immer eine Bewilligung einzuholen.

Antragsformulare für Bestattungen auf dem Bettinger Friedhof

Hier finden Sie das Formular zum Einholen einer Grabmalbewilligung sowie vertiefte Informationen dazu und den Antrag zur Bestattung einer auswärtigen Person auf dem Bettinger Friedhof.

Gesuch um Erteilung einer Grabmalbewilligung (Startet einen Download) Informationsblatt Grabmalgrössen (Startet einen Download) Bestattung in Bettingen für auswärts wohnhafte Personen (Startet einen Download)

Betreibungsauskunft

Als Bettinger Bürgerin oder Bürger müssen Sie Betreibungsauskünfte beim Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Stadt einholen.


Beglaubigungen

Gerne beglaubigen wir Fotokopien von Originaldokumenten und Ihre persönliche Unterschrift. Beides kostet je 10 Franken. Für eine Unterschriftsbeglaubigung kommen Sie bitte persönlich bei uns am Schalter vorbei und bringen einen Lichtbildausweis mit.

Was wir nicht beglaubigen, ist die Korrektheit des Inhaltes eines Dokumentes. Dafür können Sie sich gerne an das Beglaubigungsbüro des Kantons Basel-Stadt wenden.


Jagdpässe

Tages- und Jahresjagdpässe können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder verlängert werden.

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Jagdhaftpflichtversicherungspolice
  • ID, Pass oder Personalausweis

Gebühren in Bettingen:

  • Tagespass 50 Franken
  • Jahresjagdpass 100 Franken
     

Wichtige Informationen

Es besteht ein Jagdpachtvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Bettingen als Verpächterin und der Jagdgesellschaft Riehen-Bettingen, vertreten durch Dr. Peter Blome, Dr. Marco Balmelli und Peter Hupfer.

Während der Jagd müssen Sie den Jagdpass stets auf sich tragen und auf Verlangen der Polizei vorweisen. Für den Gemeindebann Bettingen ist die Zahl der Pächterinnen und Pächter, der Jagdberechtigten sowie der Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher beschränkt. Jagdgäste dürfen die Jagd nur in Begleitung einer Jagdpächterin oder eines Jagdpächters ausüben.

Bewilligung für Motorfahrzeuge

Die Verwendung von Motorfahrzeugen zur Ausübung der Jagd ist grundsätzlich untersagt. Für den jeweiligen Jagdtag können Tagesbewilligungen erteilt werden. Diese sind rechtzeitig beim Revierförster anzufordern.


Niederschlagswasser-Ableitung

Die Ableitungsgebühr für Abwasser gilt in Bettingen seit dem Jahr 2015. Durch sie wird ein Teil der Kanalisationsanlagen finanziert. Die Berechnung der Ableitungsgebühr für das Niederschlagswasser erfolgt anhand der versiegelten Fläche einer bebauten Parzelle auf Basis der amtlichen Vermessung. 

Neuveranlagung beantragen

Sofern die pauschale Veranlagung um mehr als 25 Quadratmeter von den tatsächlichen Verhältnissen abweicht, können Sie mit dem untenstehenden Formular eine Neuveranlagung beantragen.

Veranlagungsformular (Startet einen Download)

K-Netz-Gesuche

Für einen Telefon-, Radio- und Fernsehanschluss im Haus muss die Egentümerschaft bei der Gemeinde Bettingen ein Gesuch einreichen. Die Kosten für die Zuleitung werden in der Regel von der Gemeinde übernommen, die Hausinstallation muss jedoch durch die Eigentümerschaft bezahlt werden. Zudem werden für den Anschluss an das Kommunikationsnetz einmalige Grundbeiträge erhoben.


Wichtige Informationen
Am 19. Mai 2019 haben die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt den Grossratsbeschluss betreffend Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern angenommen. Zusammen mit dem Entscheid über die Teilrevision der Steuerordnung der Gemeinde Bettingen an der Gemeinde­versammlung vom 11. Dezember 2018 sind nun alle Voraussetzungen geschaffen Befugnisse im Zusammenhang mit der Steuererhebung durch die kantonale Steuerverwaltung Basel-Stadt ausführen zu lassen.

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2023 wurden folgende Ansätze festgesetzt:

Kommunale Steuerfüsse für das Steuerjahr 2024:

  • Einkommenssteuer: 37.50% der kantonalen Einkommenssteuer
  • Vermögenssteuer: 36.50% der kantonalen Vermögenssteuer
  • Grundstückgewinnsteuer: 40.00% der kantonalen Grundstückgewinnsteuer

Für weitere Informationen beachten Sie bitte das untenstehende Schreiben.


Vermietungen Festbankgarnituren und Party-Zelte

Die Gemeinde vermietet insgesamt 30 Festbankgarnituren. Eine Garnitur besteht aus einem Tisch und 2 Bänken und bietet Sitzgelegenheiten für ca. 8 Personen (Tischlänge 2.50 m/Tischbreite 60 cm). Ebenso werden Party-Zelte vermietet, diese sind 3 x 4 m gross.

Vorgehen

Bitte informierten Sie sich telefonisch, ob die Garnituren und/oder Party-Zelte am gewünschten Termin noch frei sind. Wir reservieren diese gerne für Sie.

Anlieferung

Die Garnituren werden nur in Bettingen angeliefert. Die Vermietungsgebühren betragen

  • 10 Franken pro Garnitur und Wochenende
  • 70 Franken pro Party-Zelt und Wochenende

Selbstabholung

Gerne können Sie die Garnituren und Party-Zelte nach Voranmeldung beim Werkhof Bettingen abholen. Die Vermietungsgebühren belaufen sich auf

  • 5 Franken pro Garnitur und Wochenende für Einwohnerinnen und Einwohner
  • 10 Franken pro Garnitur und Wochenende für Auswärtige
  • 70 Franken pro Party-Zelt und Wochenende

Festbankgarnituren beantragen

Wenn Sie die Festbankgarnituren der Gemeinde Bettingen mieten wollen, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus.

Formular Garniturvermietung (Startet einen Download)

Ausserschulische Nutzung Schulhaus Bettingen

Gewisse Räumlichkeiten des Schulhauses Bettingen können auch für ausserschulische Zwecke genutzt werden.

Weitere Informationen ausserschulische Nutzung Schulhaus

Wenn Sie Räumlichkeiten unseres Schulhauses für ausserschulische Zwecke mieten wollen, finden Sie hier das Antragsformular sowie die Nutzungsordnung und das dazugehörige Reglement.

Gesuch zur Nutzung von Schulanlagen, Turnhalle, Schullokalitäten Primarstufe Bettingen (Startet einen Download) Nutzungsordnung betreffend die ausserschulische Nutzung der Schulanlagen (Startet einen Download) Reglement für die ausserschulische Nutzung der Schulanlagen Bettingen (Startet einen Download)

Plakatierung

Auf dem Gemeindegebiet Bettingen existieren drei öffentliche Plakatstellen im Weltformat. Werden diese von der öffentlichen Hand nicht genutzt, können Plakate für Veranstaltungen platziert werden.

Für die Plakatierung auf dem übrigen Kantonsgebiet ist das Bau- und Gastgewerbeinspektorat des Kantons Basel-Stadt zuständig. Aussenreklamen (Z. B. Firmenaufschriften, Stelen, Plakate, Fahnen etc.) sind generell baubewilligungspflichtig. 

Weitere Informationen zu den Plakatstellen in Bettingen

Wenn Sie die Plakatstellen in Bettingen nutzen wollen, erfahren Sie Genaueres darüber in unserem Merkblatt.

Merkblatt Plakatierung (Startet einen Download)

SBB Spartageskarte Gemeinde

Die SBB Spartageskarte Gemeinde ist ein kontingentiertes Angebot, welches Sie bei den Gemeinden und Städten erhalten. Dabei gilt das Prinzip: früher kaufen, günstiger reisen.

Die Gemeinde Bettingen hat den Verkauf der SBB Spartageskarte Gemeinde auf die eigenen Einwohnerinnen und Einwohner beschränkt. Die Verfügbarkeit kann online geprüft werden, gekauft werden muss sie aber bei der Gemeindeverwaltung Bettingen.  

Weitere Informationen SBB Spartageskarte Gemeinde

Im Merkblatt und der dazugehörigen Preisliste erfahren Sie alles über die SBB Spartageskarten Gemeinde.

SBB Spartageskarte Gemeinde Preisliste (Startet einen Download) SBB Spartageskarte Gemeinde Merkblatt (Startet einen Download)

Einwohnergemeinde Bettingen

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Talweg 2
4126 Bettingen

Öffnungszeiten

Schalteröffnungszeiten:
Montag und Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr

Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

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