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AH1 Glossar

Agglomerationsprogramm
Das Agglomerationsprogramm ist ein Planungsinstrument, mit dem eine koordinierte Planung von Verkehr, Siedlung und Landschaft in urbanen Räumen angestrebt wird. Der Bund prüft die eingereichten Agglomerationsprogramme und legt den Anteil fest, mit dem Infrastrukturvorhaben der Agglomerationen mitfinanziert werden. Der Perimeter des Agglomerationsprogramms Basel umfasst neben Basel-Stadt auch Teilräume der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Solothurn sowie die grenznahen Gebiete von Deutschland und Frankreich. 

Aussenraum
Mit Aussenraum ist der die Bauten umgebende Bereich gemeint, der nicht vor Witterungseinflüssen geschützt ist. Er enthält verschiedene Nutzungen wie die Wege zur Gebäudeerschliessung, die wohnungsbezogenen (z.B. private Gärten, Terrassen) sowie die kollektiven Freiräume (z.B. Hof, Parks, Spielplätze).

Bauzone
Die Bauzone ist eine Grundnutzungszone und umfasst Land, das sich für die Überbauung eignet und voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt, erschlossen und überbaut wird. Bauzonen können je nach Art und Intensität der Nutzung unterteilt werden.

Bebauungsplan
Bebauungspläne sind Sondernutzungspläne, die für begrenzte Gebiete eine Abweichung von der baurechtlichen Grundordnung ermöglichen. Zweck der Bebauungspläne ist es, eine bessere gesamtheitliche Überbauung zu gewährleisten und somit die städtebauliche und architektonische Qualität zu sichern. Die Bestimmungen zum Umgang mit Bebauungsplänen sind im Bau- und Planungsgesetz des Kantons Basel-Stadt geregelt.

Controlling
Das Controlling ist ein prozessbegleitender Kontrollmechanismus zur kantonalen Richtplanung. Er umfasst den periodischen Vergleich der richtungsweisenden Festlegungen mit der tatsächlichen räumlichen Entwicklung. Weiter wird regelmässig die Umsetzung der Planungsanweisungen überprüft. Dadurch wird der Anpassungsbedarf des kantonalen Richtplans systematisch und transparent aufgezeigt.

Durchmesserlinie
Eine Durchmesserlinie ist eine Linie des öffentlichen Personenverkehrs, die zwei S-Bahnlinien, die vom Umland ins Zentrum führen durch das Zentrum hindurch verbindet. Bei Durchmesserlinien muss, gegenüber Linien die im Stadtzentrum umkehren, nicht umgestiegen werden.

Fahrtenmodell
Das Fahrtenmodell ist ein Planungs- und Vollzugsinstrument, mit dem die Fahrten in bestimmten Gebieten reguliert oder begrenzt werden. Damit soll die bestehende Verkehrsinfrastruktur wirtschaftlich, umweltfreundlich und optimal genutzt werden.

Freizeitgarten
Die wohnungsnahen Freizeitgärten werden über mehrere Jahre von Privatpersonen zur nicht erwerbsmässigen Garten- und Erholungsnutzung gepachtet. Im Kanton Basel-Stadt wird zwischen drei Gartentypen unterschieden: die Gemüse- und Freizeitgärten, die Wochenendgärten und die Kleintiergärten.

Fruchtfolgeflächen
Fruchtfolgeflächen bezeichnen bestgeeignetes, ackerbaufähiges Landwirtschaftsland. Sie umfassen das ackerfähige Kulturland, vorab das Ackerland und die Kunstwiesen in Rotation sowie die ackerfähigen Naturwiesen, und werden mit raumplanerischen Massnahmen geschützt. Damit sollen in erster Linie genügend Produktionsflächen erhalten werden, um die Landesversorgung in Zeiten gestörter Zufuhr sicherzustellen. Die Kantone sind verpflichtet den vom Bund vorgegebenen Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen gemäss Sachplan Fruchtfolgeflächen zu sichern.

Gewässerraum
Der Gewässerraum ist ein planerisch gesicherter Bereich entlang von Flüssen, Bächen und Seen. Er umfasst das Gewässer, den Uferbereich und in manchen Fällen Teile des angrenzenden Umlands. Die Grösse des Gewässerraums hängt von der natürlichen Sohlenbreite des Gewässers ab. Der Gewässerraum dient dem Gewässer- und Hochwasserschutz und ermöglicht langfristig eine Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer.

Information und Mitwirkung
Die in der Raumplanung geforderte umfassende Interessenabwägung setzt die rechtzeitige Information der Betroffenen und der Öffentlichkeit sowie deren Recht voraus, sich vor dem Planbeschluss zu allen Aspekten der Planung zu äussern. Nach Artikel 4 RPG unterliegen alle Planungen nach diesem Gesetz der Pflicht von Information und Mitwirkung.

Interessenabwägung
Gibt es bei der Erfüllung raumwirksamer Aufgaben Handlungsspielräume, so wägen die Behörden die betroffenen Interessen ab und begründen ihre Beschlüsse (Art. 3 RPV). Das Resultat der jeweiligen Interessenabwägung führt in der Regel zur räumlichen Abstimmung der verschiedenen Interessen und ist in den entsprechenden hoheitlichen Plä­nen abgebildet.

ISOS
Das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) ist ein Bundesinventar nach Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG). Das ISOS zeigt die Interessen und Ziele des Ortsbildschutzes aus nationaler Sicht auf. Es dient als Planungs- und Entscheidgrundlage und muss bei allen raumwirksamen Tätigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden berücksichtigt werden.

Konzepte des Bundes
Ein Konzept ist ein umfassendes und ressortübergreifendes Planungsinstrument, das aufeinander abgestimmte und sich an einem künftigen Zustand orientierende Ziele und Massnahmen enthält. In seinen Konzepten nach Artikel 13 RPG zeigt der Bund, wie er seine raumwirksamen Aufgaben in einem bestimmten Sach- oder Teilsachbereich wahr­nimmt, insbesondere welche Ziele er verfolgt, mit wel­chen Mitteln er diese Ziele erreichen will und nach welchen Prioritäten er zu handeln gedenkt. Im Gegensatz zu Sachplänen machen die Konzepte des Bundes keine verbind­lichen Aussagen zu räumlichen Festlegungen.

Koordinationsstand
Die drei Koordinationsstände Vororientierung, Zwischenergebnis und Festsetzung geben den aktuellen Planungsstand von örtlichen Festlegungen im kantonalen Richtplan wieder. Dabei sind Festlegungen mit dem Koordinationsstand Vororientierung noch sehr unbestimmt und die raumwirksamen Tätigkeiten lassen sich noch nicht umschreiben. Beim Koordinationsstand Zwischenergebnis sind die raumwirksamen Tätigkeiten bekannt aber noch nicht aufeinander abgestimmt. Beim Koordinationsstand Festsetzung sind die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abgestimmt und die Umsetzung gesichert.

Landschaftsschutzgebiet
Landschaften von besonderer Eigenart und Schönheit so­wie ökologisch-naturkundlich oder kulturhistorisch wertvolle Landschaften sollen erhalten werden. Das Instrument hierzu sind Landschaftsschutzgebiete. Raumwirksame Tätigkeiten innerhalb solcher Landschaftsschutzgebiete haben den Schutzbestimmungen Rechnung zu tragen.

Metropolitanraum
Metropolitanräume sind grosse Handlungsräume, die eine enge funktionale Verflechtung der einzelnen Teilräume auf­weisen. Diese Verflechtung beruht auf den Pendlerbeziehungen, auf wirtschaftlichen Beziehungsnetzen, auf dem gegenseitigen Austausch von Dienstleistungen sowie auf einer engen Verflechtung der Freizeitaktivitäten und des kulturellen Angebots. Metropolitanräume zeichnen sich auch durch eine internationale Ausstrahlung aus. Das Raumkonzept Schweiz bezeichnet die drei Metropolitanräume Basel, Genf-Lausanne und Zürich.

Modalsplit
Unter Modalsplit versteht man die Aufteilung des Verkehrsaufkommens auf die einzelnen Verkehrsträger wie öffentlicher Verkehr, motorisierter Individualverkehr sowie Fuss- und Veloverkehr. Die Kenngrösse gibt Auskunft über die Anteile jedes Verkehrsmittels am Gesamtverkehr bzw. einem bestimmten Verkehrssegment.

Nachhaltigkeit
Das Konzept der Nachhaltigkeit basiert auf dem Gedanken, dass die Nutzung von Ressourcen in dem Masse erfolgt, wie die Ressourcen sich wieder regenerieren und nachwachsen können. Nachhaltige Raumentwicklung meint eine Entwicklung, welche die Bedürfnisse der Gegenwart an den Lebens- und Wirtschaftraum befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. In der schweizerischen Bundesverfassung ist das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung als Staatsziel festgelegt (Art. 2 BV «Zweck»). Auch der Kanton Basel-Stadt hat die Nachhaltigkeit als Leitlinie des staatlichen Handelns in die Kantonsverfassung aufgenommen (Art. 15 Abs. 2 Kantonsverfassung Basel-Stadt).

Naturschutzgebiet
Als Naturschutzgebiete gelten wertvolle Lebensräume cha­rakteristischer Pflanzen- und Tierarten, die einen umfassenden Schutz erfahren. Raumwirksame Tätigkeiten innerhalb solcher Naturschutzgebiete haben den Schutzbestimmungen Rechnung zu tragen.

Örtliche Festlegung
Eine örtliche Festlegung lokalisiert ein im Richtplantext beschriebenes Vorhaben in der Richtplankarte.

Ortsbild
Unter Ortsbild versteht man das Erscheinungsbild einer Ortschaft. Ein Ortsbild wird bestimmt durch das Verhältnis der Gebäude untereinander, durch die Gliederung der Räume zwischen den Gebäuden – Plätze und Strassen, Gärten und Parkanlagen – und durch die Beziehung der Bebauung zur Nah- und Fernumgebung.

Planungsanweisung
Planungsanweisungen legen das weitere Vorgehen für die abzustimmenden räumlichen Vorhaben behördenverbindlich fest. Sie formulieren die zu ergreifenden Planungsmassnahmen, bezeichnen die am Verfahren beteiligten Behörden und weisen Termine aus.

Planungsgrundsatz
Planungsgrundsätze machen massgebende Aussagen zur räumlichen Entwicklung, die den Behörden im Hinblick auf die Verwirklichung ihrer Ziele als Richtschnur dienen. Die betroffene Behörde ist dabei nur im Grundsatz gebunden. Die konkrete Ausgestaltung der Planungsmassnahme bleibt ihr überlassen.

Regelbauweise
Als Regelbauweise wird die innerhalb einer Bauzone gemäss Zonenplan festgelegte Bauweise bezeichnet, die durch das Baugesetz geregelt ist.

Revitalisierung
Revitalisierungen sind bauliche Massnahmen, welche die natürliche Funktion eines verbauten, korrigierten, überdeckten oder eingedolten oberirdischen Gewässers wiederherstellen. Ziel ist es, naturnahe Bäche, Flüsse und Seen mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten.

Sachpläne des Bundes
Der Sachplan (Art. 13 RPG) ist neben dem Konzept das wichtigste Planungsinstrument des Bundes, um seine raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen und mit den Kantonen zu harmonisieren. In Sachplänen zeigt der Bund, wie er seine raumwirksamen Aufgaben in einem bestimmten Bereich wahrnimmt, welche Ziele er verfolgt, mit welchen Mitteln er diese Ziele erreichen will und nach welchen Prioritäten er zu handeln gedenkt. Sachpläne werden vom Bundesrat verabschiedet und sind behördenverbindlich. Bei der kantonalen Richtplanung müssen die Vorhaben der Sachpläne berücksichtigt werden.

Siedlungsentwicklung nach innen
Bei der Siedlungsentwicklung nach innen wird die konzentrierte Siedlungsentwicklung innerhalb der Siedlungsgrenzen gefördert. Dabei sollen unternutzte Bauzonen sowie Baulücken und Siedlungsbrachen baulich genutzt und ver­dichtet werden, anstatt neues Bauland einzuzonen oder zu erschliessen.

Siedlungsfreiraum
Der Siedlungsfreiraum bezeichnet alle nicht mit Hochbauten überstellten öffentlichen und privaten Flächen. Freiräume umfassen somit die Allmend, Parks, Plätze, Strassen, Freizeitgärten, Friedhöfe, Gewässerufer, Spiel- und Sportanlagen, private Innenhöfe und Gärten.

Siedlungsgebiet
Das real bestehende Siedlungsgebiet umfasst Wohn-, Industrie- und Gewerbeareale, Verkehrs- und Parkierungsflächen, Freiflächen und Grünanlagen. Das im Richtplan festzulegende Siedlungsgebiet orientiert sich an der erwarteten Entwicklung der nächsten 20–25 Jahre und kann neben den bestehenden Bauzonen zusätzlich das für die zukünftige Siedlungsentwicklung vorgesehene Gebiet umfassen.

Trimodales Containerterminal
Ein trimodales Containerterminal gewährleistet den direkten Umschlag von Gütern zwischen den drei Verkehrsträgern Schifffahrt, Schiene und Strasse.

Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung dient dazu, die voraussehbaren Auswirkungen einer geplanten Anlage auf die Umwelt zu erfassen und festzustellen, ob das Projekt den Umweltschutzvorschriften (inklusive dem Vorsorgeprinzip) entspricht. Die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung konkretisiert das Vorgehen.

Varianzverfahren
Varianzverfahren sind Methoden, die mehrere Lösungsmöglichkeiten für eine raumplanerische, städtebauliche oder architektonische Fragestellung aufzeigen. Aus dem Ergebnisspektrum wird die beste Lösung ermittelt. Varianzverfahren werden in Raumplanung, Städtebau und Architektur zur Qualitätssicherung bei grösseren bzw. wichtigen Vorhaben eingesetzt. Sie dienen der Entwicklung und Bewertung von unterschiedlichen Lösungen und helfen bei der Klärung von Interessenkonflikten und komplexen Situationen. Varianzverfahren können als Grundlage für partizipative Verfahren dienen. Beispiele dafür sind Wettbewerbe oder Testplanungen.

Verdichtung
Verdichtung bedeutet grundsätzlich eine effizientere Nutzung des bereits überbauten Siedlungsgebiets und der Infrastruktur. In erster Linie sollen Baulücken geschlossen und Nutzungsreserven ausgeschöpft werden. Ziel ist es, nicht nur baulich zu verdichten, sondern auch qualitativ bestmögliche Wohn- und Lebensräume zu schaffen.

Verkehrsintensive Einrichtung
Einkaufszentren, Fachmärkte und Freizeiteinrichtungen, die in Form von Einzelobjekten oder als räumlich und erschliessungstechnisch konzentrierte Anlagen mehr als 2‘000 Fahrten (Hin- und Rückfahrten einzeln gezählt) des motorisierten Individualverkehrs pro Betriebstag erzeugen, gelten als verkehrsintensive Einrichtungen. Solche Bauten und Anlagen haben insbesondere infolge des von ihnen induzierten Verkehrs erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt und müssen deshalb im kantonalen Richtplan behandelt werden.

Vertikale Verdichtung
Die vertikale Verdichtung ist eine Form der baulichen Verdichtung bei der unter bestimmten Voraussetzungen über die in der Grundzone festgelegte Höhe aber unterhalb der Hochhausgrenze von 30m gebaut werden kann. Diese Form der Verdichtung soll in entsprechend geeigneten Gebieten das Flächenangebot zum Wohnen und Arbeiten erweitern.

Zersiedlung
Aus raumplanerischer Sicht wird unter Zersiedlung ein rasches und ungeordnetes Siedlungsflächenwachstum von geringer Dichte verstanden. Damit verbunden sind diverse negative Begleiterscheinungen wie mangelhafte Siedlungs­qualität, hoher Energieverbrauch, Verlust guter Ackerböden, Beeinträchtigung des Landschaftsbilds und Gefährdung der Artenvielfalt. Dazu kommen hohe wirtschaftliche Kosten für Bau, Betrieb und Unterhalt von Infrastrukturanlagen.

Zwischennutzung
Zwischennutzung bezeichnet den temporären und befristeten Gebrauch von Räumen und Freiflächen in der Zeit zwischen Aufgabe einer früheren und Realisierung einer zukünftigen Nutzung. Zwischennutzungen überbrücken Verwertungslücken meist ausserhalb einer hochwertigen Nachfrage. Kennzeichnend ist, dass die temporäre Aktivität nicht direkt mit der ursprünglichen oder zukünftigen Nutzung der Flächen zu tun hat.