Elektronische Eingabe
Elektronische Eingaben sind nur möglich, wenn Sie über eine anerkannte qualifizierte elektronische Signatur gemäss Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) verfügen und die Verwendung einer anerkannten elektronischen Zustellplattform verwenden.
Eingaben per gewöhnlicher E-Mail sind immer ungültig und unzulässig. Ungültige Eingaben werden zurückgewiesen und haben keine Rechtswirkung.
Der elektronische Geschäftsverkehr umfasst lediglich den Empfang von elektronischen Eingaben. Es besteht hingegen kein Rechtsanspruch auf elektronische Zustellung der amtlichen Schriftstücke durch die Schlichtungsstelle.
Der Kanton schliesst jede Haftung aus, wenn die Zustellplattform den Empfang der elektronischen Eingabe nicht fristgerecht bestätigt. Der Haftungsausschluss gilt sowohl für die Verbindung zur Zustellplattform als auch für die Zustellplattform selber.
Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 08:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr