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Wohnanteilplan

Der Wohnanteilplan soll das Wohnen in der Stadt Basel vor der Verdrängung durch andere Nutzungen schützen: Der Plan definiert, wie viel Geschosse in einem Gebäude maximal für Arbeitsnutzungen verwendet werden dürfen.

Bunt gefärbter Stadtplan mit Fluss in der Mitte.
Ausschnitt Wohnanteilplan

Was ist der Wohnteilplan?

Im Wohnanteil wird festgelegt, wie viele Geschosse eines Gebäudes maximal mit Arbeitsnutzungen belegt werden dürfen. In der Regel liegt die Kompetenz zum Beschluss von Änderungen des Wohnanteilplans beim Grossen Rat. In den Landgemeinden gibt es keinen Wohnanteilplan. Vor einer Überweisung von Änderungen des Wohnanteilplans an den Grossen Rat findet eine öffentliche Planauflage statt. Dabei können Anregungen und von direkt Betroffenen auch Einsprachen geltend gemacht werden. Sofern eine Änderung des Wohnanteilplans vom Grossen Rat (oder Gemeindeparlament, -versammlung) beschlossen wurde, kann auch das Referendum ergriffen werden.

Der Wohnanteilplan wurde 1996 erstmals beschlossen und im Rahmen des zweiten Ratschlags der Zonenplanrevision 2020 gesamthaft überprüft.

Fragen zum Wohnanteilplan?

Für konkrete Fragen zu einzelnen Vorhaben wenden Sie sich bitte an die für das jeweilige Stadtgebiet zuständige Person.

Kontakt

Bei allgemeinen Fragen zum Wohnteilplan können Sie sich an die folgenden Personen wenden:

Rainer Volman
Leiter Gebietsentwicklung, Stv. Leitung Städtebau
+41 61 267 42 33rainer.volman@bs.ch
Tanja Ulaga
Projektleiterin
+41 61 267 69 58tanja.ulaga@bs.ch