Personal in Kitas
Alles zum Personal von Kitas ist auf dieser Seite aufgeführt: von den Anforderungen über die Lohngestaltung bis zur Aus- und Weiterbildungen.
Anforderungen an das Kita-Personal
Leitung
Die Kita-Leitung verfügt über eine pädagogische Ausbildung und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung. Sie braucht zudem eine Weiterbildung in Führung. Diese kann auch berufsbegleitend absolviert werden.
Pädagogisch ausgebildetes Personal
Das pädagogisch ausgebildete Personal hat einen Abschluss als Fachfrau/Fachmann Betreuung (Schwerpunkt Kinder) oder eine gleichwertige Ausbildung (z.B. Sozialpädagogik HFS).
Der Dachverband für die Berufsbildung im Sozialbereich SavoirSocial) führt eine Liste über die Anforderungen an Berufsbildende. Die dort aufgeführten Abschlüsse sind für die Fachstelle Tagesbetreuung gleichwertig zu einer Ausbildung als Fachfrau/Fachmann Betreuung. Personen mit einem dort aufgeführten Abschluss können als pädagogisch ausgebildetes Personal angerechnet werden.
Die Anerkennung eines Abschlusses aus dem In- und Ausland, der nicht auf der Liste von SavoirSocial steht, müssen Sie beim Bund beantragen.
Personal ohne pädagogische Ausbildung
Zum Personal ohne pädagogische Ausbildung zählen Lernende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Personen ohne anerkannte pädagogische Ausbildung.
Sind Lernende, Praktikantinnen oder Praktikanten jünger als 18 Jahre, müssen bei gefährlichen Arbeiten präventive Massnahmen eingehalten werden.
Betreuungsschlüssel
Der Betreuungsschlüssel gibt vor, wie viel Personal für die Betreuung der Kinder benötigt wird. In den Richtlinien über die Bewilligung und Aufsicht ist der Betreuungsschlüssel festgelegt:
- Pro zehn Kinder muss eine pädagogisch ausgebildete Betreuungsperson anwesend sein.
- Eine Betreuungsperson ist maximal für fünf Kinder gleichzeitig zuständig.
Kitas mit Betreuungsbeiträgen müssen beim Betreuungsschlüssel höhere Anforderungen erfüllen:
- Mindestens zwei Drittel des für die effektiv belegten Plätze benötigten Personals muss über eine anerkannte pädagogische Ausbildung verfügen.
Überprüfung des Leumunds
In der Arbeit mit Kindern dürfen Sie keine Personen mit Vorstrafen wegen Übergriffen oder anderen schweren Vergehen beschäftigen. Die Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde ist dafür verantwortlich, dies regelmässig zu überprüfen. Wir holen dazu einen Behördenauszug 2 aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA ein.
Kitas melden alle neuen Mitarbeitenden zeitnah. Nutzen Sie bitte folgendes Formular und schicken Sie es der Fachstelle Tagesbetreuung per E-Mail als Excel-Datei zurück.
Zudem holen wir jährlich von allen Mitarbeitenden einen Behördenauszug 2 aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA ein. Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeitenden darüber.
Weiterbildungen für Kita-Personal
Lehrgang «Frühe sprachliche Förderung – Schwerpunkt Deutsch»
Dieser Lehrgang für das Fachpersonal in Kitas, Tagesfamilien und Spielgruppen vermittelt eine zusätzliche Qualifikation in der sprachlichen Förderung von Kindern bis zu vier Jahren.
Lehrgang «Kindheitspädagogik HF»
Dipl. Kindheitspädagoginnen HF und dipl. Kindheitspädagogen HF betreuen, bilden und erziehen Kinder in Angeboten der familien- und schulergänzenden Betreuung. Sie üben soziale und pädagogische Tätigkeiten aus.
Ausbildung in Kitas
Kitas können Lernende ausbilden, wenn sie im Besitz einer Ausbildungsbewilligung der Fachstelle Lehraufsicht sind.
Fachstelle Lehraufsicht
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit unserer Zentrale :
Montag 08:30 – 12:00 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Persönliche Termine auf Vereinbarung
Während den Schulferien sind wir telefonisch Vormittags erreichbar
An und vor Feiertagen gelten besondere Öffnungszeiten.
Beiträge an die Berufsnachwuchsförderung
Kitas erhalten Beiträge zur Förderung des Berufsnachwuchses. Damit soll ein Teil des Personalaufwands für die Ausbildung und Begleitung des Berufsnachwuchses entschädigt werden. Zudem wird bei Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie bezahlt.
Wir gewähren Beiträge für Personen in den Ausbildungen Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ, für Erwachsene, die den Berufsabschluss Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ nachholen, sowie für Studierende in pädagogischen Ausbildungen an höheren Fachschulen.
Kontakt
Fachstelle Tagesbetreuung
Öffnungszeiten
Telefonisch erreichbar Montag bis Freitag
8.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr