Bereich Jugend, Familie und Sport
Der Bereich Jugend, Familie und Sport gestaltet die Kinder- und Jugendpolitik sowie die Sportpolitik des Kantons. Wegweisend dabei sind die Förderung von Kindern und Jugendlichen, der Kindes- und Jugendschutz sowie Integration und Partizipation. Auf dieser Seite stellt sich der Bereich mit seinen Abteilungen vor.
Über uns
Wir setzen die Kinder- und Jugendpolitik sowie die Sportpolitik des Kantons Basel-Stadt um und entwickeln sie weiter. Im Zentrum stehen die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Lebensrealitäten in unterschiedlichen Familienkonstellationen. Unser Fokus liegt auf den Grundsätzen Förderung, Integration und Partizipation. Wir sind auch für den Kindes- und Jugendschutz zuständig.
Leitung
Kontakt
Jugend, Familie und Sport
Öffnungszeiten
08.00-12.00 / 14.00-17.00 Uhr
Schwerpunkt
Stab
Unter der Leitung von Chantal Müller unterstützt der Stab die Bereichsleitung und die Abteilungen. Zum Stab gehören auch die Beauftragten für Kinder-, Jugend- und Familienfragen.
Beauftragte für Kinder-, Jugend- und Familienfragen
Wir vertreten die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der kantonalen Verwaltung und setzen uns für die Umsetzung der Kinderrechte ein. Wir leiten den Prozess der Re-Zertifizierung der Auszeichnung «Kinderfreundliche Gemeinde» von Unicef. Mit Projekten wie der KinderMitWirkung oder dem Polit-Baukasten sowie in Zusammenarbeit mit dem Kinderbüro Basel und dem Jungen Rat fördern wir die Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Wir engagieren uns auch für die Elternbildung, damit gestärkte Eltern ihre Kinder bestmöglich begleiten können.
Bei Anliegen zu Kinder-, Jugend- und Familienfragen wenden Sie sich bitte an
Podiumsveranstaltung «Schulabsentismus – Hintergründe, Erscheinungsformen, Hilfe»
Der Stab des Bereichs Jugend, Familie und Sport und das Centrum für Familienwissenschaften beleuchten im Rahmen einer Podiumsdiskussion die aktuelle Thematik des Schulabsentismus.
Jugend, Familie und Sport in Zahlen
Jährlich werden aktuelle Zahlen zu den Themenbereichen von Jugend, Familie und Sport erhoben.
Rechtliche Grundlagen
Wichtige gesetzliche Grundlagen für den Bereich Jugend, Familie und Sport sind das kantonale Kinder- und Jugendgesetz und die UN-Kinderrechtskonvention.
Kontakt
Jugend, Familie und Sport
Öffnungszeiten
08.00-12.00 / 14.00-17.00 Uhr