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Qualitätssicherungssystem

Zahnärztinnen und Zahnärzte im Kanton Basel-Stadt sind gemäss der Verordnung über die Fachpersonen und Betriebe im Gesundheitswesen (§§ 11 und 26) dazu verpflichtet, mittels Urkunden jederzeit ein angemessenes Qualitätssicherungssystem (QSS) für ihre Praxis oder ihren Betrieb nachzuweisen.

Anforderungen an die Qualitätssicherung

Damit Praxen die Betriebsbewilligung erhalten, müssen sie folgende Qualitätssicherungs-Massnahmen erfüllen: 

Für den Nachweis Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausrüstungen in der Praxis eines angemessenen Qualitätssicherungssystems müssen insbesondere folgende Themenkreise dokumentiert werden:

Hygiene

  • Detaillierter, auf die Praxis abgestimmter Hygieneplan
  • Detaillierte Arbeitsanweisungen in den Zonen rot (kontaminiert), gelb (sauber), grün (steril)
  • Qualifikation und Spezifikation der verwendeten Apparate und Geräte für Desinfektion und Sterilisation (Validierungsprotokoll, eventuell Wartungsprotokolle)

Zulassung zum Zahnarzttarif

  • Kopie der SSO-Mitgliedschaft
  • Bei Nicht-SSO-Mitgliedschaft Nachweis Beitritt zum Tarifvertrag und Management im Umgang mit Patientenreklamationen

Kontakt

Medizinische Dienste des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt

Bewilligungen und Support
Postadresse: Malzgasse 30 4001 Basel

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