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Kommissionen, welche die Arbeit der Kantonalen Denkmalpflege begleiten

Drei Kommissionen unterstützen die Denkmalpflege bei ihrer Arbeit: der Denkmalrat bei Unterschutzstellungen, die Kommission für Denkmalsubventionen bei Beiträgen an den Erhalt wichtiger Bauten und die Fachkommission Kunstdenkmäler bei den wissenschaftlichen Publikationen über die Basler Baudenkmäler.

Freie Stühle für Kommissionsmitglieder.
© Foto: Kantonale Denkmalpflege Basel-Stadt, Klaus Spechtenhauser

Denkmalrat

Der Denkmalrat berät die Kantonale Denkmalpflege und den Regierungsrat in wichtigen Fragen der Denkmalpflege. Er stellt die Anträge für Unterschutzstellungen von bedrohten Baudenkmälern. Die Denkmalpflege kann ihm grosse Restaurierungsprojekte und Bauvorhaben zur Beurteilung vorlegen. Der Denkmalrat besteht aus sieben Mitgliedern. Sie besitzen spezifische Erfahrungen und Fachkenntnisse (Architektur, Kunstgeschichte, Baurecht) im Bereich der Denkmalpflege.

Zusammensetzung des Denkmalrats

Kommission für Denkmalsubventionen

Die Kommission für Denkmalsubventionen wird vom Grossen Rat gewählt. Sie entscheidet in Absprache mit der Denkmalpflege über die Bewilligung von Subventionsgesuchen für Baumassnahmen zum Erhalt von wichtigen Baudenkmälern. Subventionsberechtigt sind Objekte im Inventar der schützenswerten Bauten, historische Bauten in den Schutzzonen sowie im Denkmalverzeichnis eingetragene Denkmäler. Für die Denkmalsubventionen stellt der Grosse Rat alle vier Jahre einen Kredit zur Verfügung.

Mitglieder der Kommission für Denkmalsubventionen

Fachkommission Kunstdenkmäler

Die Kantonale Fachkommission Kunstdenkmäler des Kantons Basel-Stadt begleitet die Autorin und den Autor bei der Erstellung der Manuskripte, überwacht Qualität und Quantität der Arbeit sowie die vereinbarten Termine. Sie besteht aus den Gutachtern und weiteren Fachpersonen.

Mitglieder der Fachkommission Kunstdenkmäler

Kantonale Denkmalpflege

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