Vorlage 6: Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer
Grossratsbeschluss vom 27. Juni 2024 betreffend Teilrevision der Verfassung des Kantons Basel-Stadt betreffend Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer
In Basel-Stadt sollen Ausländerinnen und Ausländer das kantonale Stimm- und Wahlrecht erhalten, wenn sie seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen und über die Niederlassungsbewilligung verfügen. Sie erhalten nur das aktive Wahlrecht. Das heisst, sie können zwar wählen, sich an Abstimmungen beteiligen und Initiativen und Referenden unterschreiben. Das passive Wahlrecht, also das Recht, sich in ein Amt wählen zu lassen, bleibt hingegen Personen mit Schweizer Bürgerrecht vorbehalten.
Abstimmungsvideo
Vorlage im Detail
Der Kanton Basel-Stadt hat aufgrund seiner Lage, seiner internationalen Ausrichtung und seiner wirtschaftlichen Bedeutung seit jeher einen verhältnismässig grossen Anteil an ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Möglichkeiten der politischen Mitsprache dieser Bevölkerungsgruppe sind immer wieder ein Diskussionsthema.
Auf Bundesebene und in den meisten anderen Kantonen ist das Stimm- und Wahlrecht den Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten. Die Kantone Jura und Neuenburg sehen das Stimmrecht und das aktive Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer in kantonalen Wahlen und Abstimmungen vor. Auf Gemeindeebene sind Personen ohne Schweizer Bürgerrecht in den Kantonen Freiburg, Waadt, Neuenburg, Genf und Jura stimmberechtigt. In den Kantonen Basel-Stadt, Appenzell Ausserrhoden und Graubünden können die Gemeinden selber bestimmen, ob sie ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern das Stimm- und Wahlrecht gewähren.
Die Verfassungsänderung, über die wir jetzt abstimmen, geht auf einen Vorstoss aus dem Grossen Rat aus dem Jahr 2019 zurück. Dieser forderte das kantonale Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer, sofern sie seit mindestens fünf Jahren im Kanton leben und im Besitz der Niederlassungsbewilligung sind.
Der Regierungsrat hat daraufhin dem Grossen Rat vorgeschlagen, Ausländerinnen und Ausländer in Kantons- und auch in Gemeindefragen mitbestimmen zu lassen. Zudem sah er das aktive und passive Wahlrecht vor. Der Grosse Rat hat das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer aber eingeschränkt.
Der zur Abstimmung stehende Beschluss des Grossen Rates sieht vor, dass Ausländerinnen und Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen und über die Niederlassungsbewilligung C verfügen, neben dem Stimmrecht ausschliesslich das aktive Wahlrecht, nicht aber das passive Wahlrecht erhalten. Ausländerinnen und Ausländer erhalten das Stimm- und Wahlrecht nur auf kantonaler Ebene. Die Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen bestimmen (weiterhin) selbst über die Erteilung des kommunalen Stimm- und Wahlrechts.
Der Beschluss des Grossen Rates erfordert eine Änderung der Kantonsverfassung. Änderungen der Kantonsverfassung sind immer dem Stimmvolk zur Abstimmung zu unterbreiten.
Abstimmung im Grossen Rat
An seiner Sitzung vom 27. Juni 2024 stimmte der Grosse Rat dem Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer mit 53 zu 41 Stimmen zu.
Abstimmungsfrage und Empfehlung
Abstimmungsfrage
Wollen Sie den Grossratsbeschluss vom 27. Juni 2024 betreffend Teilrevision der Verfassung des Kantons Basel-Stadt betreffend Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer annehmen?
Empfehlung
Die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer auf kantonaler Ebene würde deren politische Mitsprache massgeblich erweitern und ihre Integration wesentlich vorantreiben. Damit entspricht die Vorlage dem kantonalen Integrationsleitbild. Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen Ihnen deshalb, JA zum Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer zu stimmen.