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Praktika


Praktika von Angehörigen eines EU/EFTA-Staates

Sie treten ein Praktikum bei einem Unternehmen in der Schweiz an? Dafür benötigen Sie eine Arbeitsbewilligung. Die nötigen Informationen finden Sie hier: 

Sie treten ein Praktikum bei einem Unternehmen in der EU/EFTA an und sollen in die Schweiz entsandt werden? Bitte beachten Sie die weiterführenden Informationen: 


Praktika von Angehörigen eines Drittstaates

Wenn Sie die Nationalität eines Drittstaats haben (nicht EU/EFTA), brauchen Sie eine Arbeitsbewilligung. Arbeitsbewilligungen sind nur für konzerninterne oder universitäre Pflichtpraktika möglich. Der Antrag erfolgt durch eine der beiden Studierendenorganisationen IAESTE oder AIESEC, die Links finden Sie in der Infobox.

Studierendenorganisationen

IAESTE AIESEC

Weitere Informationen


Kontakt

Arbeitsbeziehungen

Arbeitsbewilligungen
Telefonische Beratung: 9.00 - 11.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr

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