Navigiert zu: Änderungen bei den Notariatsgebühren
Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Änderungen bei den Notariatsgebühren

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat einzelne Ziffern des Notariatstarifes geändert und die entsprechende Verordnung angepasst.

Bei einer vollständigen Neugründung einer Aktiengesellschaft wird die minimale Gründungstaxe bei einem Kapital von 100'000 Franken auf 2'000 Franken angehoben (bisher 1'750 Franken). Bei Nachliberierungen und Kapitalerhöhungen werden die bisherigen Honoraransätze reduziert.

Die neuen Tarife treten am 1. Januar 1995 in Kraft.

Weitere Auskünfte

Dr. Lukas Huber Tel. 267 80 54 Departementssekretär Justizdepartement

Zu statistischen Zwecken und zur Verbesserung unseres Angebots werden Informationen, die uns ihr Zugangsgerät und ihr Browser beim Aufruf dieser Webseite automatisch mitteilt, erfasst und bearbeitet. Dieser Vorgang erfolgt anonymisiert und entfernt somit den Bezug zu Ihrer Person.

Ihre Daten werden ausschliesslich von uns verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.