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Schutz vor allzu lauter Musik und vor Laserstrahlen: Der Regierungsrat begrüsst Regelung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Bei Open-air-Konzerten und andern Veranstaltungen sollen die Besucherinnen und Besucher vor allzu grossen Lärmemissionen und vor übermässiger Laser-Bestrahlung geschützt werden. Der Regierungsrat begrüsst eine entsprechende Verordnung die das Eidgenössische Departement des Innern zur Vernehmlassung vorlegt.

Grosse Lautstärken und Laserstrahlen, wie sie zum Beispiel bei Open-air-Konzerten und in Discotheken eingesetzt werden, können für das Gehör der Besucherinnen und Besucher schädlich sein. Im Kanton Basel-Stadt hat sich deshalb bereits vor einigen Jahren eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit dem Lärmproblem befasst. Jetzt sollen Einschränkungen im Rahmen einer "Verordnung über den Schutz vor Schalleinwirkungen und Laserstrahlen bei Veranstaltungen" auf eidgenössischer Ebene geregelt werden.

In seiner Antwort auf das Vernehmlassungsverfahren des Eidgenössischen Departements des Innern begrüsst der Regierungsrat eine solche Verordnung ausdrücklich. Bis jetzt fehlten klare rechtliche Grundlagen und Vorschriften. Mit der neuen Verordnung sollen in erster Linie gesundheitliche Schäden für das Konzertpublikum bei Open-air-Konzerten und anderen Veranstaltungen vermieden werden. Die Grenzwerte orientieren sich an den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen und entsprechen den Regelungen in andern europäischen Ländern und in den Vereinigten Staaten. Veranstalter und Musikgruppen können sich in Zukunft auf allgemeingültige Regelungen einstellen.

In seiner Vernehmlassung zur Verordnung regt der Regierungsrat zusätzliche Präzisierungen an, wie sie sich aus der Erfahrung der Basler Open-air-Konzerte ergeben haben. So soll der Schall nicht nur am Mischpult, sondern auch im Zuhörerbereich gemessen werden. Vor gesundheitsschädigenden Immissionen möchte man nicht nur das Publikum, sondern auch die Angestellten sowie bei Open-air-Konzerten die Nachbarschaft schützen.

Zudem regt der Regierungsrat an in der Verordnung auch eine Regelung bezüglich der Anwendung von Ultraviolettlicht in Hinsicht auf Haut- und Augenschäden sowie eine Regelung betreffend Ozon und Stickoxiden in geschlossenen Räumen aufzunehmen.

Weitere Auskünfte

Urs Höchle, Jurist Tel. 267 95 11 (Mittwoch nicht erreichbar) Rechtsdienst Sanitätsdepartemtent