1998: Höhere Beiträge an die Krankenkassenprämien
MedienmitteilungRegierungsrat
Der baselstädtische Regierungsrat hat beschlossen die Beiträge an die Krankenkassenprämien auf nächstes Jahr zu erhöhen. Wirtschaftlich schwächer gestellten Personen soll dadurch geholfen werden die zu erwartende Erhöhung der Krankenkassenprämien im kommenden Jahr aufzufangen.
Die Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (KVO) vom 7. November 1995 sieht per 1. Januar 1998 folgende Neuerungen vor: Erwachsene erhalten künftig in der Prämiengruppe 1 66 Franken statt 60 Franken, in der Prämiengruppe 2 83 statt 75 Franken, in der Prämiengruppe 3 105 statt 95 Franken und in der Prämiengruppe 4 143 statt 130 Franken Prämienverbilligung.
Die Beiträge an die Prämien von Kindern, die als Minderjährige in einer Hausgemeinschaft leben, betragen künftig in der Prämiengruppe 1 27 statt wie bisher 24 Franken, in der Gruppe 2 33 statt 30 Franken, in der Gruppe 3 42 statt 38 Franken und in der Prämiengruppe 4 57 statt 52 Franken.
Um den Kreis der Anspruchsberechtigten etwas zu vergrössern werden die Einkommensgrenzen der Prämiengruppen 1 von bisher 33’600 auf 34’600 Franken für Alleinstehende und von 56’000 auf 57’000 Franken für Verheiratete sowie für Alleinerziehende angehoben. Wie bisher erhöhen sich diese Limiten mit jedem Kind um 9000 Franken (incl. Steuerabzug). Ebenso dürfen vom Jahreseinkommen die obligatorischen AHV/ALV-Abzüge von 6,55 Prozent abgezogen werden.
Massgebend sind Einkommen und Vermögen im laufenden Jahr. Ein allfälliger Vermögensertrag sowie zehn Prozent vom Vermögen über 50'000 Franken werden zum Einkommen gezählt.
Beitragsberechtigte Personen, die bereits jetzt Beiträge beziehen, müssen sich nicht neu anmelden. Sie erhalten die höheren Beiträge automatisch auch im kommenden Jahr. Hingegen ist dieser Personenkreis verpflichtet, Änderungen der familiären oder finanziellen Verhältnisse beim Amt für Sozialbeiträge zu melden.
Bei Versicherten mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen und Beihilfe zur AHV/IV, sowie bei Personen, die von der Fürsorge unterstützt werden, übernimmt der Kanton weiterhin die volle Prämie für die Krankenpflegeversicherung.
Die Auszahlung der Prämienbeiträge wird auch in Zukunft direkt an die Krankenkassen erfolgen. Im Umfang dieser Beiträge reduziert sich die zu bezahlende Krankenkassenprämie.
Einkommensgrenzen Bei Verheirateten sowie bei Alleinerziehenden: Bei Alleinstehenden: Prämiengruppe 1 Fr. 57’000.-- Prämiengruppe 1 Fr. 34’600.-- Prämiengruppe 2 Fr. 49’333.-- Prämiengruppe 2 Fr. 29’600.-- Prämiengruppe 3 Fr. 42’667.-- Prämiengruppe 3 Fr. 25’600.-- Prämiengruppe 4 Fr. 36’000.-- Prämiengruppe 4 Fr. 21’600.-- Prämienbeiträge Erwachsene Kinder 1997 1998 1997 1998 Prämiengruppe 1 Fr. 60.- Fr. 66.- Fr. 24.- Fr. 27.- Prämiengruppe 2 Fr. 75.- Fr. 83.- Fr. 30.- Fr. 33.- Prämiengruppe 3 Fr. 95.- Fr. 105.- Fr. 38.- Fr. 42.- Prämiengruppe 4 Fr. 130.- Fr. 143.- Fr. 52.- Fr. 57.- Personen, die sich neu für Prämienbeiträge anmelden möchten, können ihren Antrag sowie allfällige Anfragen an das Amt für Sozialbeiträge, Austrasse 67, 4003 Basel, Telefon 267 86 65 oder 267 86 66, richten.