Abwassergebühren: weitere Anpassung gemäss Verursacherprinzip
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat den Zuschlag für die Ableitung von Abwässern die auf dem Gebiet der Stadt Basel anfallen per 1998 auf einen Franken und per 1999 auf einen Franken und zwanzig Rappen pro Kubikmeter Abwasser erhöht.
Der Grosse Rat hat im September 1994 eine Änderung des Gesetzes betreffend die Abwassergebühren genehmigt. Damit wurde der Finanzierungszweck der Abwassergebühren, die bis dahin nur zur Deckung der Kosten der Abwasserreinigung bestimmt waren, auch auf die Abwasserableitung, d.h. die Betriebskosten des Kanalisationsnetzes, ausgedehnt. Der Regierungsrat wurde vom Parlament angewiesen, den Gebührenzuschlag für die Abwasserableitung in fünf Schritten auf ein kostendeckendes Niveau anzuheben.
Der Zuschlag für die Abwasserableitung wurde damals auf 25 Rappen pro Kubikmeter für 1995, auf 50 Rappen in 1996 und auf 75 Rappen in 1997 festgesetzt. Es war seinerzeit vorgesehen, die Anpassung der beiden letzten Schritte aufgrund möglichst genauer Berechnungen der Vollkosten vorzunehmen. Mit der Einführung eines neuen Rechnungswesen-Systems werden die gesamten Betriebskosten im nächsten Jahr erstmals zur Verfügung stehen. Allerdings fehlen dann noch die innerhalb der kantonalen Verwaltung anfallenden Gemeinkostenanteile; 1998 steht also erst eine angenäherte Vollkostenrechnung bereit.
Eine provisorische Vollkostenrechnung zeigt, dass der schon 1994 festgelegte Gebührenanteil für die Abwasserreinigung mit einem Franken zwanzig pro Kubikmeter der Kostendeckung nahekommt. Bei der Abwasserableitung besteht noch eine Unterdeckung.
Nach Ablauf des ersten vollständigen Rechnungsjahres 1998, in dem auch alle ausserhalb des Gewässerschutzamtes anfallenden Kosten berücksichtigt sein werden, können aufgrund einer Nachkalkulation die gesamten Kosten der Abwasserableitung ausgewiesen werden. Der Zuschlag für die Abwasserableitung soll aber bereits in den beiden kommenden Jahren den berechneten Gesamtkosten angepasst werden und ab 1.1.1999 einen Franken zwanzig pro Kubikmeter betragen.