Änderungen bei der eidg. Verordnung über Getränkeverpackungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat befürwortet grundsätzlich in einer Vernehmlassung an das Eidg. Departement des Innern die vorgesehene Revision der eidgenössischen Verordnung über Getränkeverpackungen.
Die Änderung trägt primär der überdurchschnittlich stark gestiegenen Verbreitung von PET-Verpackungen Rechnung. Insbesondere begrüsst der Regierungsrat, dass konkrete, gesetzlich fixierte Ziele gesetzt werden. Allerdings fordert er, dass die zulässigen Restabfallmengen von heute 5’500 auf 4’400 Tonnen PET ab dem Jahre 2000 reduziert werden sollen. Der Regierungsrat vertritt die Auffassung, dass die bisherige Recyclingquote von 80% auch bei gesteigerten Umsätzen mit PET-Flaschen mittelfristig erreicht werden sollte, um die Entwicklung in ökologisch sinnvolle Bahnen zu lenken. Deshalb sollte die Reduzierung der Restabfallmengen auf drei Jahre gestaffelt auf das bisherige Niveau führen. Ebenso sollen sich die Händler, Hersteller und Importeure von Getränken entweder an bestehenden, privaten Recyclingorganisationen finanziell beteiligen oder die aus ihrem eigenen Sortiment stammenden, gebrauchten Getränkeverpackungen zurücknehmen und verwerten; in diesem Sinne schlägt der Regierungsrat eine Verordnungsergäzung vor. Ferner wird ein moderates Senken der im Kehricht erlaubten Menge an Getränkeverpackungen aus Glas und Aluminium verlangt, das aber dem Handel Spielraum für weitere Entwicklungen lässt.