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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- sich in einer Vernehmlassung zuhanden des eidgenössischen Departements des Innern für eine gemeinsame Verordnung mit einer Liste der nach dem Natur- und Heimatschutz-Gesetz (NHG) und nach dem Umweltschutzgesetz (USG) beschwerdeberechtigten Organisationen ausgesprochen. Mit der Gesetzesänderung erhalten nun auch Organisationen der Denkmalpflege das Beschwerderecht. Vergleichbar mit der geltenden Regelung im Umweltschutzgesetz steht damit das Recht zur Beschwerdeführung nach NHG all jenen gesamtschweizerischen Organisationen zu, die sich dem Naturschutz, dem Heimatschutz, der Denkmalpflege oder verwandten, rein ideellen Zielen widmen und seit mindestens zehn Jahren bestehen. Die Verordnung soll als Anhang eine gemeinsame Liste mit den nach USG und NHG beschwerdeberechtigten Organisationen enthalten. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die im Verordnungsentwurf aufgeführten Organisationen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. (Auskunft: Dr. Dominik Keller, Leiter Koordinationsstelle für Umweltschutz, Tel. 267 267 61 60);
- den Betriebssubventionsvertrag für die Jahre 1997-2001 mit dem Christophorus-Verein betreffend Beiträge an das Alters- und Pflegeheim St. Christophorus genehmigt und die Taxen festgesetzt. Der Vertrag geht von 64 Heimplätzen aus; bei der Belegung frei werdender Heimplätze geniessen die Bewohnerinnen und Bewohner der Alterssiedlung an der Dorfstrasse 26, welche von derselben Trägerschaft betrieben wird, sowie Einwohnerinnen und Einwohner von Kleinhüningen und dem unteren Kleinbasel eine Vorzugsbehandlung. (Auskunft: Dr. Regine Dubler, Leiterin Amt für Alterspflege, Tel. 326 43 81);
- einen Kredit in der Höhe von 160'000 Franken für die Beschaffung eines Systems zur elektronischen Aktenablage beim Amt für Sozialbeiträge als dringlich bewilligt. Die bisherigen Papierakten sollen zukünftig in einem elektronischen Ablagesystem erfasst und verwaltet werden, womit eine grössere Effizienz und Flexibilität erreicht wird. Weitere Vorteile sind Platzeinsparungen sowie die Akteneinsicht vom Arbeitsplatz aus. (Auskunft: René Angst, Vorsteher Amt für Sozialbeiträge, Tel. 267 86 64);