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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • eine Änderung der Verordnung über die Einreihung von Funktionen sowie die Einstufung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons Basel-Stadt (Einreihungsverordnung) genehmigt. Die Verordnungsänderung steht im Zusammenhang mit dem Sanierungspaket "Haushalt 2000". Ab dem 1. Januar 1998 wird für neu in den Staatsdienst eintretende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - in der Regel für drei Jahre - ein Einstell-Lohn festgesetzt. (Auskunft: François Hänggi, Personalamt, Chef a.i. Tel. 267 99 40);
  • das Sanitätsdepartement ermächtigt, dem Samariterverband beider Basel an die Kosten der Förderung und Ausbildung von Samariterinnen und Samaritern in Basel-Stadt und für den gemeinsamen Einsatz mit der basel-städtischen Sanität für die Jahre 1998-2002 eine Subvention von 3000 Franken (Grundbeitrag) sowie 3 Franken pro basel-städtisches Aktivmitglied zu gewähren. Die Subvention erfolgt in Anerkennung der grossen Arbeit der Samariterinnen und Samariter im Dienste der Öffentlichkeit. (Auskunft: Astrid Müller, Finanzen und Betriebswirtschaft, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 24 nur vormittags anwesend);
  • von den Ergebnissen des 6. Dreiländer-Kongresses vom 13./14. November 1997 zum Thema "Handwerk und Gewerbe am Oberrhein - Chancen und Risiken" Kenntnis genommen und die Departemente beauftragt, die in der "Gemeinsamen Erklärung" vom 14.11.1997 des Kongresses aufgezeigten Massnahmen zur Vereinfachung der grenzüberschreitenden Tätigkeit der handwerklichen und gewerblichen Betriebe in ihrer Arbeit zu berücksichtigen und nach Möglichkeit umzusetzen. Ein Exemplar der Gemeinsamen Erklärung der Beteiligten zum Kongress kann bei der Staatskanzlei/ Planungskoordination bezogen werden. (Auskunft: Dr. Lukas Huber, Departementssekretär II, Justizdepartement, Tel. 267 80 79 Mittwoch erreichbar);
  • zwei Änderungen der Lernbeurteilungsverordnung Gymnasien vom 23.1.1996 zugestimmt. In der ersten Änderung werden einige Begriffe den eidgenössischen Reglementen angepasst. Die zweite Änderung betrifft Rekurse gegenüber den Zeugnissen und Verfügungen der Schulleitung; dabei wird klargestellt, dass diese weiterhin an die zuständige Departementsleitung zu richten sind. (Auskunft: Dr. Thomas Bürgi, Leiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 267 61 79);
  • die Vollzugsermächtigung für eine im Budget des Baudepartementes enthaltene gebundene Ausgabe in der Höhe von 2,5 Millionen Franken erteilt. Der bewilligte Objektkredit dient zur Fassadensanierung der Mehrfamilienhäuser Allmendstrasse/Im Rheinacker/Landauerstrasse. In einem ersten Schritt wurden 1997 die Fenster saniert. (Auskunft: Bernhard Orschulko, Projektleiter Bauverwaltung, Hochbau- und Planungsamt, Hauptabteilung Hochbau, Tel. 267 94 27 oder 267 82 88);
  • neue Bau- und Strassenlinien für die Dorfstrasse sowie für die Friedhof-, Pfarr- und Schulgasse genehmigt. Der detaillierte Regierungsratsbeschluss wird den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zugestellt sowie im Kantonsblatt publiziert;
    • Corinna Hug-Hartmann; Die Gewählte ist Elternvertreterin im Sinne von § 84 lit. a) des Schulgesetzes.
    • Ruth Allemann Meyer;