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Reorganisation der baselstädtischen Verwaltung und Aufgabenteilung zwischen Kanton und Landgemeinden

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Beantwortung Anzüge Liselotte Dick FDP Dennis Rhein FDP Alice Veith DSP und Jürgen Zimmermann FDP [verstorben]) -- Für den Regierungsrat stellt die Verbesserung der Verwaltungsorganisation eine dauernde Aufgabe dar. Die Organisation wird deshalb - auch ohne externe Expertise - laufend überprüft und wo nötig werden Verfahren und Abläufe angepasst und vereinfacht. Vor weitergehenden Reorganisationen der Verwaltung - namentlich auch der Regelung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Landgemeinden - soll der Bericht der Prospektivkommission zur Totalrevision der Kantonsverfassung abgewartet werden.

Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat Berichte zu insgesamt vier parlamentarischen Vorstössen vor, welche sich mit der Reorganisation der baselstädtischen Verwaltung sowie mit der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Landgemeinden befassen.

Der Vorstoss Zimmermann verlangte eine neutrale Expertise über die Reorganisation der baselstädtischen Verwaltung. Dem Regierungsrat ist die Verbesserung der Organisation seit jeher ein Anliegen; im Rahmen des Projektes REKABAS wurden unter anderem Teile der Verwaltung auf ihre Kostengünstigkeit und Wirksamkeit hin überprüft. Die Verbesserung der Organisation ist ein Prozess, wofür nach Ansicht des Regierungsrates keine teure, externe Gesamtexpertise erforderlich ist. Er beantragt deshalb dem Grossen Rat, den Vorstoss Zimmermann als erledigt abzuschreiben.

Bei drei weiteren Vorstössen schlägt der Regierungsrat dem Grossen Rat vor, vorerst den Bericht der Prospektivkommission zur Totalrevision der Kantonsverfassung abzuwarten:

Der Vorstoss Dick wünscht eine verfassungsrechtliche Regelung der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Landgemeinden. Für eine solche Aufgabenteilung müssten jedoch nicht nur die Aufgaben der Landgemeinden einerseits und des Kantons anderseits aufgezählt werden, sondern auch eine Grenze zwischen den Kantonsaufgaben und den Aufgaben der Einwohnergemeinde der Stadt Basel gezogen werden. Kantonsaufgaben wären durch Steuern der Einwohnerschaft des Kantons zu finanzieren, Aufgaben der Einwohnergemeinde der Stadt Basel durch Stadtsteuern der Einwohnerschaft der Stadt Basel. Dies setzt jedoch die Schaffung einer Einwohnergemeinde-Organisation für die Stadt Basel voraus, was der Regierungsrat in Beantwortung eines Vorstosses bereits im Mai 1994 abgelehnt hat.

Nachdem im Jahre 1997 eine Prospektivkommission für die Totalrevision der Kantonsverfassung eingesetzt worden ist, die alle Fragen im Zusammenhang mit der Totalrevision der Kantonsverfassung vertieft abklärt, und weil gerade die Frage der Schaffung einer Einwohnergemeinde der Stadt Basel dazu gehört, will der Regierungsrat den Bericht der Prospektivkommission abwarten.

Mit ähnlichen Begründungen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, den Vorstoss Rhein betreffend Schaffung eines städtischen Departements durch Umverteilung der Aufgaben sowie den Vorstoss Veith betreffend erneute Überprüfung der Schaffung eines Präsidialdepartementes ebenfalls stehen zu lassen.

Weitere Auskünfte

Dr. Urs W. Kamber Tel. 267 80 60 Stellv. Leiter Rechtsabteilung Justizdepartement