Vernehmlassung zum schweizerischen Korruptionsstrafrecht
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat begrüsst in einer Vernehmlassung die vom Bund vorgeschlagenen Verbesserungen der rechtlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung der Korruption. Das Vertrauen in die Staatsorgane ist ein Grundpfeiler des sozialen Rechtsfriedens in der Schweiz. Korruption ist geeignet dieses Vertrauen zu untergraben; sie muss darum wirksam bekämpft werden.
Nach den Bestimmungen des Vorentwurfs unterstehen neu auch die Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme, welche der Vorbereitung der Bestechung dienen, der Strafe. Ebenfalls neu soll die Bestechung ausländischer Amtsträger strafbar werden. Die Schweiz erfüllt damit eine der Bedingungen des Beitritts zum entsprechenden Übereinkommen der Organisation für wirt-schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD.
Noch offen ist, ob die neu unter Strafe zu stellende Privatbestechung im Geschäftsverkehr wie im Vorentwurf vorgesehen, im Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb oder wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, im Schweizerischen Strafgesetzbuch verankert werden soll.
Über die vorliegende Revision hinaus wird sich nach Ansicht des Regierungsrates der Gesetzgeber in nächster Zeit mit Fragen wie der Einführung einer Kronzeugenregelung und der Umkehr der Beweislast bei Wirtschaftsdelikten befassen müssen, um die Wirksamkeit der Strafverfolgung weiterhin gewährleisten zu können.