Neues Verhältnis zwischen Kanton Stiftung Kabelnetz Basel und Balcab AG besiegelt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat heute den sogenannten Verleihungsbeschluss zwischen dem Kanton Basel-Stadt der Stiftung Kabelnetz Basel und der Balcab AG aus dem Jahr 1988 rückwirkend per 1. Januar 1998 aufgehoben. Damit zieht er sich aus dem Dreiecksverhältnis Kanton - Stiftung Kabelnetz Basel - Balcab AG zurück. Gleichzeitig tritt die bereits früher abgeschlossene Vereinbarung zwischen der Stiftung Kabelnetz Basel und der Balcab AG in Kraft.
In der Mitte Februar 1999 bekannt gemachten Vereinbarung zwischen der Stiftung Kabelnetz Basel und der Balcab AG ist festgehalten, dass das Eigentum am Kabelnetz rückwirkend auf den ersten Januar 1998 während der nächsten 30 Jahre an die Stiftung Kabelnetz übergeht und anschliessend an die Balcab AG fällt. Die Balcab AG darf das Netz im Rahmen der Gesetzgebung exklusiv und im Bereich der "Neuen Dienste" (Internet etc.) ohne Einflussnahme der Stiftung nutzen. Im Bereich von Radio und Fernsehen bleibt die Stiftung für die Aufschaltung von Programmen zuständig, sofern dies mit betriebswirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist. Die Balcab AG verpflichtet sich in diesem Bereich zu einer zurückhaltenden Gebührenpolitik gegenüber Ihren Kundinnen und Kunden.
Als Gegenleistung wird die Balcab AG während dieser Periode jährlich 1.5 Millionen Franken indexiert sowie eine im Zeitverlauf abnehmende Zusatzzahlung an die Stiftung Kabelnetz Basel entrichten. Diese verwendet diese Zahlung zur Hauptsache für den Betrieb des Fernsehsenders "Telebasel". Gleichzeitig verzichtet Balcab rückwirkend per 1. Januar 1998 auf die Beteiligung an Einnahmen aus Werbung und Sponsoring von "Telebasel". Der Kanton seinerseits verzichtet auf den ihm bisher zustehenden Sitz im Verwaltungsrat der Balcab AG. Der Balcab AG steht weiterhin ein Sitz im Ausschuss des Stiftungsrates der Stiftung Kabelnetz Basel sowie ein Sitz im Stiftungsrat selber zu.