Offener Brief verschiedener Interessensgemeinschaften in Sachen Mobilfunk
MedienmitteilungRegierungsrat
In einem offenen Brief haben verschiedene Interessensgemeinschaften ihre Besorgnis bezüglich der Entwicklung im Bereich Mobilfunk ausgedrückt und Mängel beim Bewilligungsverfahren sowie bei der Information kritisiert. Der Regierungsrat ist der Ansicht dass das Bewilligungsverfahren korrekt und die Kontrolle von Mobilfunkantennen gewährleistet ist. Die Akteneinsicht in die technischen Daten von Mobilfunkantennen soll jedoch offener gestaltet werden.
In einem offenen Brief vom 6. Februar 2003 drückten verschiedene Interessensgemeinschaften und der Neutrale Quartierverein Gundeldingen ihre Besorgnis bezüglich der Entwicklung im Bereich Mobilfunk aus. Sie kritisierten die aus ihrer Sicht ungenügenden gesetzlichen Vorschriften, die mangelnde Koordination der Sendestandorte, Inkorrektheiten im Bewilligungsverfahren sowie "Geheimniskrämerei" bei der Akteneinsicht. Ausserdem äusserten sie Zweifel, dass die Umweltbehörden in der Lage seien, die messtechnische Kontrolle der Mobilfunkantennen zu gewährleisten.
Aus der Sicht des Regierungsrates entsprechen die gültigen Bundesvorschriften über Mobilfunkstrahlung dem heutigen Stand der Wissenschaft. Das kontrovers diskutierte Gesundheitsrisiko im Niedrigdosisbereich wird mit vorsorglichen Grenzwerten möglichst tief gehalten. Sollten neue Erkenntnisse zeigen, dass strengere Grenzwerte notwendig sind, müsste der Bundesrat eine entsprechende Anpassung der Vorschriften vornehmen. Der Kanton hat keine Kompetenzen dazu. Betreffend der Koordination von Sendestandorten hält der Regierungsrat fest, dass es grundsätzlich Sache der Mobilfunkbetreiber ist, ihr Netz zu planen und geeignete Antennenstandorte hierfür auszuwählen. Für Antennenstandorte innerhalb der Bauzone besteht keine Koordinationspflicht. Hinzu kommt, dass die Konzentration von Mobilfunkantennen auf wenige Standorte zu einer Erhöhung der Strahlungsbelastung in deren Umgebung führen würde, die in dicht besiedelten Räumen unerwünscht ist.
Das Bewilligungsverfahren für Mobilfunkanlagen beinhaltet eine Berechnung der mutmasslichen Strahlenbelastung in der Umgebung der geplanten Anlage. Die Prüfung der Baubegehren durch die zuständigen Ämter ist sehr streng, trotzdem können einzelne Fehler übersehen werden. Im Sinne einer fairen Beurteilung sollten diese Ämter aber an der gesamthaften sehr tiefen Fehlerquote gemessen werden. In der Zwischenzeit wurden überdies Massnahmen zur Verbesserung der Qualitätssicherung getroffen. Die Einhaltung der Grenzwerte wird durch Abnahmemessungen überprüft, die durch akkreditierte Messlabors ausgeführt werden. Das Lufthygieneamt hat eine neue Messausrüstung auf dem technisch neusten Stand und führt Stichprobenkontrollen im Dauerbetrieb durch. Ausserdem wird demnächst eine Messstation für die kontinuierliche Überwachung der Strahlenbelastung in Betrieb genommen. Mit diesen Massnahmen ist eine breit abgestützte Kontrolle gewährleistet.
Bezüglich der Akteneinsicht erinnert der Regierungsrat daran, dass sämtliche Gesuchsunterlagen während dreissig Tagen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens öffentlich aufgelegt werden. Auf diese Gesuchsauflage wird sowohl durch Publikationen (Kantonsblatt, Basler Tageszeitungen, Internet) als auch durch ein Hinweisschild bei der betreffenden Liegenschaft aufmerksam gemacht. Während der Dauer der öffentlichen Auflage können alle interessierten Personen die Unterlagen einsehen und kopieren. Nach Abschluss des Bewilligungsverfahrens ist die Akteneinsicht eingeschränkt; Interessenten wurden deshalb an die entsprechenden Mobilfunkbetreiber verwiesen. Zukünftig sollen aber auch bei abgeschlossenen Verfahren die öffentlich aufgelegten Unterlagen bei schutzwürdigem Interesse zugänglich bleiben.
Abschliessend betont der Regierungsrat, dass er gewillt ist, seinen Handlungsspielraum für eine vorsorgliche Reduktion der Strahlenbelastung auszunutzen. In diesem Sinne will er - wie bereits angekündigt wurde - mit den Mobilfunkbetreibern über ein ganzheitliches Standortkonzept für Mobilfunkantennen sowie freiwillige Selbstbeschränkungen der Mobilfunkbetreiber in Bezug auf Standorte auf Spital- und Schulbauten verhandeln.