Preiserhöhung bei Erdgas und Fernwärme
MedienmitteilungRegierungsrat
Die IWB haben per 1. Januar 2003 den Erdgaspreis in allen Tarifgruppen um 02 Rp./kWh erhöht. Gleichzeitig wird der Fernwärmetarif um 015 Rp./kWh erhöht. Der Preisanstieg ist auf die gestiegenen Erdgas-Einkaufspreise zurückzuführen. Der Regierungsrat hat den entsprechen-den Anträgen der IWB-Werkkommission zugestimmt.
Die IWB haben rückwirkend per 1. Januar 2003 den Erdgaspreis um 0,2 Rp./kWh und den Fernwärmetarif um 0,15 Rp./kWh erhöht. Die Preiserhö-hungen betreffen den allgemeinen Tarif (vor allem Gasheizungen), den Klein-bezugstarif für Erdgas (nur Durchlauferhitzer und Kochen, aber keine Raum-heizung) sowie die Erdgaslieferungen an Bezüger mit Spezialverträgen. In al-len Tarifgruppen erhöht sich der Einheitspreis pro bezogene Kilowattstunde (kWh) um 0,2 Rp./kWh. Der Fernwärmetarif wird entsprechend der Abhängig-keit vom Erdgaspreis um 0,15 Rp./kWh erhöht. Die Grundpreise hingegen bleiben in allen Tarifgruppen unverändert, auch die kontinuierliche Preisparität zwischen Erdgas und Fernwärme bleibt gewahrt.
Diese Tariferhöhungen sind auf gestiegene Einkaufspreise der IWB bei ihrer Lieferantin Gasverbund Mittelland AG (GVM) zurückzuführen, die ihre Preise auf den 1. Januar 2003 erhöht hatte. Die Erhöhung der Abgabepreise ent-spricht den Preiserhöhungen der GVM. Letztmals wurden die Erdgas- und Fernwärmetarife am 1. Oktober 2002 um 0,3 Rp./kWh erhöht. Davor waren die Tarife zwischen April 2001 und Mai 2002 fünf Mal in Folge gesenkt worden, beim Erdgas um total 1,1 Rp./kWh, bei der Fernwärme um insgesamt 0,85 Rp./kWh. Die Entwicklung des Erdgaspreises wird massgeblich vom Erd-ölpreis bestimmt und folgt diesem in der Regel leicht gedämpft und mit einigen Monaten Verzögerung.
Die Erdgaskosten für einen Erdgas-Kleinbezüger mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1'000 kWh erhöhen sich mit dem neuen Preis um 2 Fran-ken pro Jahr, was einem relativen Aufschlag von 1 % entspricht. Die Erdgaskosten für einen Heizgasbezüger mit einem Jahresverbrauch von 25’000 kWh (und einem minimalen Grundpreis von 144 Franken) erhöhen sich mit dem neuen Tarif um 50 Franken auf 1'256,50 Franken; der relative Aufschlag beträgt somit 4,1 %. Die Wärmekosten für einen Fernwärmeabonnenten mit einem Jahresbezug von 20'000 kWh und einem minimalen Grundpreis von 180 Franken steigen mit der Tariferhöhung um 30 Franken auf 1'370 Franken pro Jahr; der relative Aufschlag beträgt 2,2 %.