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Reduktion der Aufgaben und Leistungen: Regierungsrat verabschiedet erste Vorlagen an den Grossen Rat

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat im Rahmen des Massnahmenpakets zur Reduktion der Aufgaben und Leistungen die ersten vier Anträge vor. Weitere Vorlagen werden später folgen. Damit soll der Ordentliche Nettoaufwand (ONA) bis zum Jahr 2006 um insgesamt 100 Millionen Franken pro Jahr gesenkt werden

Der Regierungsrat hat Anfang dieses Jahres entschieden, Massnahmen zur Reduktion der Aufgaben und Leistungen in die Wege zu leiten.

Die Zielsetzung des Massnahmenpakets, das der Öffentlichkeit im Juni 2003 vorgestellt wurde, besteht vorerst in einer nachhaltigen Reduktion des Ordentlichen Nettoaufwands (ONA) um 100 Millionen Franken für die Jahre 2003 - 2006. ( Vgl. dazu Medienmitteilung vom 3. Juni 2003 ).

Das vom Regierungsrat erarbeitete Massnahmenpaket enthält knapp 200 Einzelmassnahmen aus 32 der 47 Aufgaben- und Ressourcenfelder des Politikplans. Es wird ergänzt durch weitere Reduktionsvorgaben an die Departemente. Die grosse Mehrheit der Einzelmassnahmen fällt in die Kompetenz des Regierungsrates. 19 Einzelmassnahmen des Massnahmenpakets fallen aber in die Kompetenz des Grossen Rates. Von diesen werden zehn Einzelmassnahmen in vier Vorlagen jetzt dem Grossen Rat zusammen vorgelegt. Weitere Einzelmassnahmen aus den Bereichen Kultur, Jugend/Familie, Standortförderung, Straf- und Massnahmenvollzug und Rheinhäfen werden dem Grossen Rat später vorgelegt.

Der Regierungsrat hatte die Parteien zur Vernehmlassung zum Massnahmenpaket eingeladen. Alle neun im Grossen Rat vertretenen Parteien haben die Gelegenheit wahrgenommen und eine Stellungnahme eingereicht. Sechs Parteien unterstützen das Massnahmenpaket, wobei es ihnen teilweise zu wenig weit geht. Zwei Parteien unterstützen das Massnahmenpaket mit Vorbehalt. Eine Partei lehnt es ab.

Unumgängliche Sparmassnahmen

Die Sparmassnahmen sind unumgänglich, da der Kanton Basel-Stadt mit einem strukturellen Defizit zu kämpfen hat, das bisher trotz restriktiver Finanzpolitik nicht vollständig abgebaut werden konnte. Aufgrund des ausgabenseitig überlasteten Staatshaushalts und der schlechten Konjunkturlage müssen ohne Gegenmassnahmen für die nächsten Jahre wiederum Defizite in höherer dreistelliger Millionenhöhe erwartet werden. Dies ist finanziell nicht verkraftbar.

Da unser Kanton gesamtschweizerisch nach wie vor eine überdurchschnittliche Steuerbelastung und gesamtschweizerisch das höchste Volkseinkommen pro Kopf aufweist und die Stimmberechtigten zudem Steuerreduktionen gutgeheissen haben, sind Massnahmen auf der Einnahmenseite ausgeschlossen.

Die Vorlagen im Einzelnen:

A. Abschaffung der unentgeltlichen Bestattung

Der politische Wille zur unentgeltlichen Bestattung basiert auf einem Gesetz aus dem Jahre 1885. Aufgrund grosser sozialer Gegensätze in der damaligen Bevölkerung bestanden auch bei den Trauerfeierlichkeiten grosse Diskrepanzen. Daraus entstand der politische Wunsch, allen im Kanton Verstorbenen eine schickliche Bestattung zu gewährleisten sowie die Klassenunterschiede zu eliminieren ("vor dem Tode sind alle gleich").

Heute ist es nicht mehr notwendig, dass der Kanton Bestattungen grundsätzlich unentgeltlich anbietet, um für alle Einwohnerinnen und Einwohner eine pietätvolle und schickliche Bestattung sicherzustellen. Die unentgeltliche Bestattung für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt soll deshalb zugunsten einer differenzierteren Regelung aufgehoben werden. Weiterhin unentgeltlich sollen nämlich noch diejenigen Personen bestattet werden, die einen Ehepartner oder eine Ehepartnerin zurücklassen und deren Nachlass weniger als Fr. 20'000.- beträgt. Das Gleiche gilt für Personen, die im Kantonsgebiet mittellos verstorben sind, wenn niemand sonst für ihre Bestattung sorgen oder für die Bestattungskosten aufkommen muss.

Die Ausgaben können durch die Abschaffung der unentgeltlichen Bestattung um jährlich 4,1 Millionen Franken reduziert werden.

Aus psychologischen Gründen und wegen des Zeitdrucks sind die Angehörigen bei einem Todesfall meist nicht in der Lage, verschiedene Offerten einzuholen, sodass der Wettbewerb in diesem Bereich schlecht funktioniert. Das Amt Stadtgärtnerei und Friedhöfe wird deshalb die ausserhalb des Friedhofes stattfindenden Dienstleistungen submittieren, um für die Einwohnerinnen und Einwohner einen im Wettbewerb berechneten Preis zu gewährleisten.

B. Erhöhung des Vermögensverzehrs

Der Vermögensverzehr bei den Ergänzungsleistungen und kantonalen Beihilfen für Altersrentnerinnen und -rentner in Heimen soll von 10% auf 20% erhöht werden. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat eine entsprechende Vorlage zu einer Anpassung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie über die Ausrichtung von kantonalen Beihilfen (EG/ELG) weitergeleitet.

Die Erhöhung des Vermögensverzehrs bedeutet, dass bei der Berechnung der anrechenbaren Einnahmen anstatt wie bisher 10%, neu 20% des Vermögens angerechnet wird, soweit es bei Alleinstehenden 25'000 Franken und bei Ehepaaren 40'000 Franken übersteigt. Von dieser Massnahme wären rund 900 Personen betroffen. Die meisten Kantone haben diese Regelung bereits eingeführt.

Nicht betroffen sind Ehepaare, bei denen ein Ehepartner zu Hause und der andere in einem Heim wohnt. In diesen Fällen bleibt der Vermögensverzehr weiterhin bei 10%.

Für die einzelnen Bezügerinnen und Bezüger haben diese Massnahmen zur Folge, dass die Eigenleistung an den Heimaufenthalt höher wird. Die Verdoppelung des Vermögensverzehrs führt aber nicht automatisch zu einer doppelt so grossen Vermögensabnahme. Da der Vermögensverzehr jeweils aus dem verbleibenden Vermögen berechnet wird, fällt die Vermögensabnahme etwas geringer aus.

Die Anhebung des Vermögensverzehrs hat im ersten Jahr Minderausgaben bei den Ergänzungsleistungen von rund 3,9 Millionen Franken und bei den Pflegebeihilfen von rund 2 Millionen Franken zur Folge. Das Gesamttotal der Einsparungen von 5,9 Millionen Franken wird sich im Folgejahr durch die Degression der Vermögen auf rund 5,4 Millionen Franken vermindern. Im dritten Jahr beläuft sich das Sparvolumen auf noch rund 5 Millionen Franken. In den darauf folgenden Jahren bleibt dieser Betrag in etwa konstant.

C. Änderungen im Bereich Krankenversicherung

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (GKV) im Kanton Basel-Stadt weitergeleitet. Folgende Massnahmen sind vorgesehen:

Die Ausrichtung von kantonalen Mutterschaftsleistungen (Stillgelder) wird aufgehoben. Diese Leistung ist heute aus verschiedenen Gründen überholt. Das Sparpotential pro volles Kalenderjahr beträgt rund 100'000 Franken.

Die Ausrichtung von Risikobeiträgen an Krankenversicherer mit einer ungünstigen Risikostruktur soll aufgehoben werden. Diese Risikobeiträge sind heute aufgrund mehrerer Faktoren nicht mehr zwingend notwendig: So haben die Versicherten seit 1996 die Möglichkeit, den Krankenversicherer zu wechseln, ohne dadurch einen finanziellen Nachteil in Kauf nehmen zu müssen. Ebenso wurde mit dem KVG auf eidgenössischer Ebene ein Risikoausgleich eingerichtet, der - wenn auch nur mangelhaft - den selben Zweck wie die kantonalen Risikobeiträge erfüllt.

Für die ÖKK als derzeit einzige Empfängerin von Risikobeiträgen befürwortet der Regierungsrat folgende Lösung: Nach Ablauf des geltenden Subventionsvertrages (2003 – 2006) soll der Risikobeitrag gestaffelt von gut 20 Mio Franken bis auf Null reduziert werden. Eine entsprechende Regelung soll allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt im Gesetz verankert werden. Dieses Vorgehen schlägt der Regierungsrat aufgrund der Tatsache vor, dass im Bereich der Krankenversicherung, insbesondere im Rahmen der 2. KVG-Revision, in nächster Zeit zahlreiche Veränderungen anstehen. Ausserdem sind Verbesserungen des eidgenössischen. Risikoausgleiches in Prüfung. Der Gesetzesentwurf sieht aufgrund dieser aktuellen Unsicherheitsfaktoren vor, dass der Regierungsrat dem Grossen Rat bis Mitte 2005 eine entsprechende Übergangsregelung unterbreitet.

Im Zeitpunkt einer vollständigen Abschaffung der Risikobeiträge würden sich die Einsparungen für den Kantonshaushalt netto auf ca. 10,4 Millionen Franken pro Jahr belaufen. Die Differenz zum obigen Bruttobetrag rührt daher, dass die mit dem Abbau der Risikobeiträge verbundenen Prämienerhöhungen teilweise durch individuelle Verbilligungen aufgefangen werden müssen.

Der Policenschutz für den geschlossenen Versicherungszweig der ÖKK Basel wird neu geregelt. Bei diesem Versicherungszweig handelt es sich um eine Privatpatienten-Zusatzversicherung, welche beim Inkrafttreten des GKV wegen des sehr hohen Durchschnittsalters der Versicherten in keiner Weise konkurrenzfähig war. Der Regierungsrat schlägt vor, die heutige Praxis rechtlich zu verankern, wonach die Gewinne aus der von der ÖKK vermittelten Spital-Zusatzversicherung zur Defizitdeckung beizuziehen sind. Die Haftung des Kantons soll nur noch dann zum Tragen kommen, wenn die Gewinne für die Deckung des geschlossenen Zweiges nicht ausreichen sollten. Die finanziellen Einsparungen in diesem Bereich sind schwer bezifferbar. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren keine kantonalen Haftungsleistungen mehr erbracht werden müssen.

Weitere Änderungen im GKV ausserhalb der Sparmassnahmen betreffen die Bestimmungen, welche den Rechtsweg bei Streitigkeiten im Bereich des Versicherungsobligatoriums regeln. Sie sollen an das Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts angepasst werden. Zudem soll im Bereich der Prämienbeiträge das Einspracheverfahren eingeführt werden.

D. Vereinheitlichung des Bus-Betriebs der BVB

Der Bus-Betrieb der BVB soll vereinheitlicht werden, um ihn wirtschaftlicher betreiben zu können . Der Regierungsrat beantragt dafür dem Grossen Rat einen Kredit in der Höhe von 12,32 Millionen Franken für die Beschaffung von 10 Gelenkbussen und 12 zweiachsigen Bussen und einen Kredit in der Höhe von 3,2 Millionen Franken für die Demontage der Trolleybus-Fahrleitungen und die Beseitigung der Masten.

Die BVB verfügt heute neben den 60 Dieselbussen über 12 Gelenk-Trolleybusse und 12 Gasbusse. Für den Einsatz der Trolleybusse müssen auf den Linien 31 und 33 rund 10 Kilometer Fahrleitungen instand gehalten werden. Zudem bedingt der Betrieb der relativ wenigen Trolley- und Gasbusse spezielle und damit aufwändigere Wartungseinrichtungen und entsprechend geschultes Personal. Dies sind betriebswirtschaftlich ungünstige und kostspielige Gegebenheiten.

Der Regierungsrat beantragt deshalb, die 12 Trolleybusse und die 12 Gasbusse durch Dieselbusse zu ersetzen und zwar zum Zeitpunkt, zu dem diese Fahrzeuge abgeschrieben sein werden (2005). Damit liesse sich das Busnetz mit einheitlichen Fahrzeugen wirtschaftlicher betreiben. Die Personal- und Betriebskosten verringern sich so um 1,9 Millionen Franken pro Jahr, ohne dass der Kundschaft dadurch Nachteile erwachsen.

Die BVB haben den Auftrag ihre Kosten zu reduzieren. Mit der Vereinheitlichung des Bus-Betriebs gelingt ihnen das ohne Angebotsverschlechterung bzw. Leistungsabbau. Damit ist auch die Ökobilanz der Bus-Ersatzbeschaffung im Vergleich zur Beibehaltung von Trolleybussen und Erdgasbussen eindeutig positiv. Denn andere Sparmassnahmen würden eben eine massive Leistungseinschränkung beim öffentlichen Verkehr bewirken. So entsprechen die 1,9 Mio. Franken Einsparungen ungefähr den Nettokosten der Tramlinie 1 oder einer Angebotsverschlechterung auf allen Linien am Abend vom heutigen 15 Minuten- auf einen 30 Minutentakt! Derartige Leistungsverschlechterungen würden zwingend Rückverlagerungen vom öffentlichen zum motorisierten Privatverkehr mit schlechterer Ökobilanz bewirken.

Weitere Auskünfte

Allg. Auskünfte zum Massnahmenpaket Reduktion Aufgaben und Leistungen: Regierungsrat Dr. Ueli Vischer Tel. 061 267 95 51 Vorsteher Finanzdepartement Andreas Kressler Tel. 061 267 95 60 Departementssekretär Finanzdepartement Abschaffung der unentgeltlichen Bestattung Regierungsrat Dr. Hans Martin Tschudi Tel. 061 267 80 47 Stv. Vorsteher Baudepartement Dr. Dominik Egli Tel. 061 267 91 64 Departementssekretär Baudepartement Änderung EG/ELG/Änderung GKV Regierungsrat Dr. Ralph Lewin Tel. 061 267 85 41 Vorsteher Wirtschafts- und Sozialdepartement Bergita Kayser Schmutz Tel. 061 267 86 39 Leiterin Amt für Sozialbeiträge Wirtschafts- und Sozialdepartement Martin Birrer, Tel. 061 267 84 90 Stv. Leiter Amt für Sozialbeiträge Wirtschafts- und Sozialdepartement Vereinheitlichung des Bus-Betriebs der BVB Regierungsrat Dr. Ralph Lewin Tel. 061 267 85 41 Vorsteher Wirtschafts- und Sozialdepartement Pius Marrer Tel. 061 685 12 52 Mediensprecher BVB