Straftäter im Internet-Chatrooms ermittelt
MedienmitteilungStaatsanwaltschaft
Medienmitteilung der Stadtpolizei Zürich Polizei Zug und Staatsanwaltschaft Basel-Stadt -- Schutz der Jugend vor sexueller Ausbeutung
Zürich, Zug, Basel, 16. Juli 2003
Die Ermittlungsbehörden der Stadt Zürich sowie der Kantone Zug und Basel-Stadt haben in einer gemeinsamen Aktion insgesamt 17 Männer verhaftet, die in Internet-Chatrooms sexuelle Kontakte zu Minderjährigen im Schutzalter suchten. Dabei stehen nicht Erwerb und Besitz von verbotenem pornographischem Material im Mittelpunkt, sondern beabsichtigte physische Treffen mit Minderjährigen.
Über Chatrooms von einschlägigen Internetanbietern suchen erwachsene Personen Kinder und Jugendliche im Schutzalter mit dem Ziel, sexuellen Kontakt herzustellen. Sie benutzen dazu Pseudonyme und bauen aufgrund der vermeintlichen Anonymität offensichtlich ihre Hemmungen ab. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Schwulen-Chatroom, der für homosexuelle pädophile Kontakte missbraucht wurde. Es ist davon auszugehen, dass vergleichbare Seiten auch von heterosexuellen Pädophilen benutzt werden. In einer gemeinsamen Aktion von Polizei und Untersuchungsbehörden der Stadt Zürich sowie der Kantone Zug und Basel-Stadt ist es gelungen, seit August 2002, mehrheitlich in der Stadt Zürich, insgesamt 17 Männer zu verhaften. Gegen den Internet-Provider mit Sitz im Kanton Zug, der den Chatroom betrieben hat, wurden rechtliche Schritte eingeleitet.
Mit aktiven Fahndungsmethoden ist es der Polizei gelungen, die Täter zu überführen. Die Ermittler gaben sich in den Chatrooms als Knaben im Schutzalter aus. Obwohl die Ermittler nie sexuelle Angebote machten und auch nie das Thema Sexualität ansprachen, hinderte das die Täter nicht daran, die Ermittler mit eindeutigen Angeboten geradezu zu überhäufen. Nachdem die Täter ihre vermeintlichen Opfer eindeutig zu sexuellen Kontakten aufgefordert hatten, wurden sie identifiziert und an den vereinbarten Treffpunkten in der Stadt Zürich, in Basel und im Kanton Zug verhaftet. Bei den anschliessenden Hausdurchsuchungen stellten die Ermittler in den meisten Fällen umfangreiches belastendes Material sicher. Die zwischen August 2002 und März 2003 verhafteten 17 Männer sind zwischen 28 und 56 Jahre alt, mit zwei Ausnahmen alle Schweizer Bürger, teilweise verheiratet mit eigenen Kindern und stammen aus allen gesellschaftlichen Schichten. Vier der verhafteten Personen weisen einschlägige Vorstrafen wegen sexuellen Handlungen mit Kindern auf.
Diese Fälle von Internet-Kriminalität zeigen die hohe Bedeutung einer engen Zusammenarbeit von verschiedenen Polizeikorps über die Kantonsgrenzen hinweg. Offensichtlich wurden dabei auch die gewandelten Anforderungen an die polizeiliche Arbeit. Um elektronische Beweismittel gerichtsverwertbar sicherstellen zu können, haben die Stadtpolizei Zürich, die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und die Zuger Polizei Beamte auf diesem Gebiet vertieft ausgebildet und das für die Datensicherung nötige Material beschafft.
Aufgrund der vorliegenden Fälle gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass kriminelle Handlungen unter Missbrauch des Internets zur Massendelinquenz mit grosser Dunkelziffer geworden sind. Polizei und Untersuchungsbehörden appellieren an die Betreiber von Chatrooms und an die Eltern, für den Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung zu sorgen. Internet-Provider werden dazu angehalten, Kindern den Zugang zu pornographischen Bildern und Inhalten zu verwehren. Die Eltern sollen ihre Kinder auf die im Internet drohenden Gefahren aufmerksam machen und ihre Kontrollfunktion wahrnehmen. Potentielle Opfer können Mädchen und Knaben sein.