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Strahlenbelastung durch Mobilfunkantennen: Keine kantonalen Vorschriften jedoch weitergehende Vorsorgemassnahmen

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Anzugsbeantwortung Kurt Freiermuth (DSP) und Konsorten sowie Kathrin Giovannone (Bündnis)) -- Die Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung im Niedrigdosisbereich sind weiterhin wissenschaftlich umstritten. Da die Bundesverordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung kürzlich durch weitere Richtlinien konkretisiert wurde gibt es keine Notwendigkeit für zusätzliche kantonale Vorschriften. Der Regierungsrat will jedoch mit den Mobilfunkbetreibenden über weitergehende Vorsorgemassnahmen verhandeln und hat ein Moratorium für Antennen auf öffentlichen Gebäuden verhängt.

Die Thematik des Elektrosmogs, insbesondere im Zusammenhang mit Mobilfunkantennen, hat in den vergangenen Jahren zu mehreren parlamentarischen Vorstössen geführt, die Auskunft über den Stand des Wissens über die gesundheitsschädigenden Gefahren, den Erlass einer kantonalen Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung und eine restriktive Haltung bei Mobilfunkantennen auf öffentlichen Gebäuden verlangen.

Es ist heute unbestritten, dass hochfrequente elektromagnetische Strahlung bei hoher Intensität zu einer Erwärmung des Gewebes führt und infolge dessen zu einer Gesundheitsschädigung des Organismus führen kann. Vor solchen Auswirkungen ist die Bevölkerung mit den Immissionsgrenzwerten geschützt. Umstritten sind jedoch nach wie vor mögliche Gesundheitsschädigungen im Niedrigdosisbereich. Die vorsorglichen Anlagegrenzwerte der eidgenössischen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sollen die Langzeitbelastung der Bevölkerung möglichst tief halten. Das Bundesgericht hat das Schutzkonzept der NISV bestätigt und betont, dass die NISV dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes entspricht. Das Bundesgericht hält ausserdem fest, dass die NISV die Emissionsbegrenzungen abschliessend regelt und keinen Raum für weitergehende kantonale Vorschriften lässt. Überdies wurden bis anhin zwischen Umweltfachstellen und Mobilfunkbetreibern strittige Fragen zum Vollzug der NISV kürzlich durch ergänzende BUWAL-Richtlinien geklärt. Es besteht daher keine Notwendigkeit für eine kantonale Verordnung über nichtionisierende Strahlung.

Der Regierungsrat ist jedoch gewillt, seinen Handlungsspielraum für eine vorsorgliche Reduktion der Strahlenbelastung der Bevölkerung auszunutzen. In diesem Sinne hat er beschlossen, mit den Mobilfunkbetreibenden über ein ganzheitliches Standortkonzept für Mobilfunkantennen sowie freiwillige Selbstbeschränkungen der Mobilfunkbetreibenden in Bezug auf Standorte auf Spital- und Schulbauten zu verhandeln. Bis zum Vorliegen von Verhandlungsresultaten wurde ein Moratorium für Mobilfunkantennen auf öffentlichen Gebäuden verhängt. Dies schreibt der Regierungsrat in seinem Zwischenbericht auf einen zweiten parlamentarischen Vorstoss (Anzug) von Kathrin Giovannone betreffend Mobilfunkantennen auf öffentlichen Gebäuden.

Weitere Auskünfte

Gaston Theis Tel. 061 925 61 41 Lufthygieneamt beider Basel Baudepartement