Abschliessende Beantwortung der Petition der IG Lebensgrundlagen gegen Mobilfunkantennen
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Forschung über mögliche gesundheitliche Auswirkungen durch Mobilfunkstrahlung muss vorangetrieben werden. Eine umfassende Koordination der Antennenstandorte ist nicht möglich die Mobilfunk-Charta bietet jedoch Ansatzpunkte für eine weitergehende Reduktion der Strahlenbelastung und für konsensuale Lösungen. Dies meint der Regierungsrat in der abschliessenden Antwort auf eine Petition gegen Mobilfunkantennen.
Der Regierungsrat hatte im Jahr 2000 die Petition der IG Lebensgrundlagen betreffend Antennenanlagen für Mobilkommunikation dahingehend beantwortet, dass die Bevölkerung mit den geltenden Vorschriften gegen die Strahlung von Mobilfunkantennen geschützt sei und dass weder eine Veranlassung noch eine gesetzliche Grundlage für einen generellen Baustopp für Sendeantennen bestehe. Die Petitionskommission verabschiedete anschliessend ergänzende Empfehlungen bezüglich der Erforschung des Gesundheitsrisikos durch Mobilfunkstrahlung und der Koordination über die Verteilung und Anzahl der Antennenstandorte.
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass entsprechende Forschungsprogramme nur auf nationaler bzw. internationaler Ebene sinnvoll sind. Er hat deshalb den Vorschlag des BUWAL für ein Nationales Forschungsprogramm "Nichtionisierende Strahlung, Umwelt und Gesundheit" über eine schriftliche Eingabe der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) sowie des Lufthygieneamtes beider Basel unterstützt. Über das weitere Vorgehen in dieser Sache wird im Verlauf des Jahres 2004 auf Bundesebene entschieden.
Die Koordination bzw. die Standortoptimierung von Mobilfunkantennen ist ein wichtiges umweltpolitisches Ziel des Regierungsrats. In diesem Zusammenhang hatte der Regierungsrat im November 2002 beschlossen, mit den Mobilfunkbetreibern über ein ganzheitliches Standortkonzept und freiwillige Selbstbeschränkungen auf Spital- und Schulbauten zu verhandeln. Gleichzeitig wurde ein Moratorium für Mobilfunkantennen auf öffentlichen Gebäuden verhängt. Bei den Verhandlungen zeigte sich leider, dass die Mobilfunkbetreiber nicht bereit waren, auf eine umfassende gemeinsame Netzplanung umzustellen. Der Regierungsrat konnte jedoch am 11. November 2003 eine bilateral ausgearbeitete "Mobilfunk-Charta" genehmigen (Medienmitteilung vom 20. Nobember 2003, http://www.unibas.ch/rr-bs/medmit/rrbs/2003/11/rrbs-20031120-001.html). Diese Charta enthält unter anderem Zusicherungen und Absichtserklärungen der Mobilfunkbetreiber in Bezug auf die Standortauswahl bei der Neuerstellung von Antennen und der damit verbundenen Realisierung von möglichst tiefen Sendeleistungen. Im weiteren haben sich die Mobilfunkbetreiber zur Durchführung von zusätzlichen Kontrollmessungen unter Beizug von Bevölkerungsvertretungen und zur Realisierung von Pilotprojekten zur weiteren Reduktion der Immissionen bereit erklärt. Das Moratorium bleibt für öffentliche Gebäude wie Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen oder Spitäler bestehen. Der Kanton behält sich als Hauseigentümer den Entscheid im Einzelfall vor. So wurden zum Beispiel vom Erziehungsdepartement keine zusätzlichen Anlagen auf Schulhäusern mehr bewilligt.
Obwohl das Hauptziel einer übergreifenden Standortoptimierung nicht erreicht werden konnte, misst der Regierungsrat dem Abschluss der Charta grosse Bedeutung zu. Die Charta ermöglicht einen weiterführenden, konstruktiven Dialog zwischen dem Kanton, den Betreibern und Bevölkerungsvertretungen.