Kantonale Mutterschaftsversicherung: Fristverlängerung beantragt
MedienmitteilungRegierungsrat
Zwischenbericht zur Motionsbeantwortung Silvia Schenker SP -- Der Regierungsrat hat beschlossen dem Grossen Rat eine Fristverlängerung für die allfällige Ausarbeitung einer kantonalen Mutterschaftsversicherung zu beantragen. Er will die Volksabstimmung vom Herbst dieses Jahres über die eidgenössische Mutterschaftsversicherung abwarten und hofft auf einen positiven Ausgang.
Der Grosse Rat überwies vor vier Jahren dem Regierungsrat einen parlamentarischen Vorstoss, welcher die Ausarbeitung einer kantonalen Übergangslösung für eine Mutterschaftsversicherung verlangt. Angesichts der relativ bald bevorstehenden Entscheidung auf Bundesebene erachtet es der Regierungsrat als nicht opportun, zum jetzigen Zeitpunkt eine kantonale Vorlage zu präsentieren. Er schlägt dem Grossen Rat deshalb vor, die eidgenössische Referendumsabstimmung im Herbst abzuwarten. Im Fall einer Annahme wird der Regierungsrat dem Grossen Rat die Abschreibung der Motion Schenker beantragen. Falls die eidgenössische Vorlage abgelehnt werden sollte, wird der Regierungsrat auftragsgemäss eine kantonalen Vorlage ausarbeiten und dem Grossen Rat zum Entscheid unterbreiten.
Generell bringt der Regierungsrat dem Anliegen der Motion Schenker viel Sympathie entgegen. Er ist jedoch nach wie vor der Meinung, dass eine Mutterschaftsversicherung sinnvollerweise auf nationaler Ebene eingeführt werden soll. Er befürwortete deshalb die parlamentarische Initiative "Triponez", welche durch eine Revision der Erwerbsersatzordnung einen Mutterschaftsurlaub für alle in der AHV versicherten erwerbstätigen Mütter schaffen will: Während 14 Wochen soll die Mutter ein Taggeld von 80% des vor der Geburt versicherten Verdienstes erhalten. Auf dieser Grundlage hat das eidgenössische Parlament eine Mutterschaftsversicherung geschaffen. Das Schweizervolk wird voraussichtlich im Herbst in der Referendumsabstimmung über diese Vorlage entscheiden.