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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem...

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christine Wirz, LDP) betreffend "Einsatz Simulationsmodell bei Verkehrsplanungen" als erledigt abzuschreiben. Bereits seit 1989 werden die Auswirkungen von lokal beschränkten Planungen mit einem Modell entwickelt, welches die verschiedenen Verkehrsflüsse in den Verkehrsknoten abbildet. Grossräumige Verkehrsuntersuchungen auf einer strategischen Ebene werden mit dem Gesamtverkehrsmodell durchgeführt. Dieses wurde 1991 für die gesamte Nordwestschweiz entwickelt und später auch auf die grenzüberschreitenden Verkehrsbeziehungen erweitert. Mit diesen beiden Verkehrsmodellen können die Planungsaufgaben in der Verkehrsplanung mit einem vernünftigen Aufwand erfolgreich abgewickelt werden. (Auskunft: Peter Huber, Abt.-Ltr. Transport und Verkehr, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 92 20)
  • die Verordnung betreffend die Gebühren für die Strafverfolgungsbehörden (Gebührenverordnung) geändert. Mit der Revision der Gebührenverordnung konnten die Gebühren den gestiegenen Kosten angepasst werden, gleichzeitig wurde auch das Verursacherprinzip bei der Untersuchungsführung stärker verankert. (Auskunft: Dr. Alexandra Schwank, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 84)
  • vom Bericht zum Finanzierungsmodell für stationäre Suchttherapien Kenntnis genommen. Nachdem die IV die Kollektivleistungen für stationäre Suchttherapien nur noch in Abhängigkeit der individuellen Invalidität der Klientinnen und Klienten erbrachte, wurde als Massnahme das Finanzierungsmodell für stationäre Suchttherapien (FiSu) entwickelt. Aufgrund der einseitig zulasten der Kantone ausgestalteten administrativen Regelungen und Tarife, haben die Kantone BS, BL, AG und SO ein alternatives Tarifmodell erstellt. Bei diesem erfolgt die Abgeltung der Leistungen der stationären Suchttherapie im Gegensatz zum FiSu-Modell durch einen kostendeckenden Tagessatz. Erste Schritte zu einer Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit mit den Nordwestschweizer Kantonen sind bereits erfolgt. Neben Absprachen im qualitativen Bereich sollen künftig vermehrt auch Fragen der Tarifgestaltung angesprochen werden. (Auskunft: Klaus Meyer, Gesundheitsdienste, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 39)
  • für Investitionsvorhaben der Rheinschifffahrtsdirektion (Trennkanalisation Südquaistrasse, Renovation Grenzzäune St. Johann/Kleinhüningen, Erneuerung Wasserleitung St. Johann Nord) Gebundene Ausgaben in der Höhe von 2,555 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Niklaus Schaer, Rheinschifffahrtsdirektion, T. 061 639 95 98)
  • für Sanierungsarbeiten bei der Grossen Bühne im Theater Basel Gebundene Ausgaben in der Höhe von 985'000 Franken zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Karl Völlmin, Abteilungsleiter Haustechnik, Baudepartement, Tel, 061 267 93 85)
  • für die Umgestaltung der Alemannengasse Ausgaben in der Höhe von 160'000 Franken zu Lasten des Fonds Mehrwertabgaben zum Vollzug freigegeben. An der Alemannengasse wird eine Überbauung mit Quartierparking erstellt. An der Oberfläche müssen deshalb einige Parkplätze aufgehoben werden. Gleichzeitig wird die Fahrbahn der Alemannengasse auf Trottoirniveau angehoben. Zwischen dem Fischerweg und der Peter Rot-Strasse wird die Alemannengasse als Begegnungszone signalisiert. (Auskunft: Urs Koster, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 42 09)
  • für die Vergrösserung der Damentoilette beim Grossratssaal (Rathaus) Ausgaben in der Höhe von 75'000 Franken zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Christoph Wolf, Leiter Rechnungswesen/Controlling, Baudepartement, Tel. 061 267 93 95)
  • in der Vernehmlassung den Entwurf betreffend Änderungen der Bestimmungen über die internationale Amtshilfe im Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel grundsätzlich gutgeheissen. Der Entwurf ist zwar gemäss dem Regierungsrat keine Ideallösung, verbindet aber die Interessen des Rechtsschutzes der Bankkundinnen und -kunden und die Interessen an einer wirkungsvollen Marktaufsicht auf pragmatische Art und Weise. Die an sich problematische Aufgabe des strikten Erfordernisses der doppelten Strafbarkeit lässt sich im engen Bereich der börsenrechtlichen Marktaufsicht rechtfertigen. (Auskunft: Nadia Aloe, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 18)
  • in der Vernehmlassung den Entwurf zur Teilrevision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG): Genehmigung kantonaler Erlasse, Information über Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland grundsätzlich begrüsst. Weil aber die Verträge der Kantone weiterhin der Überprüfung durch den Bund unterliegen ist, die vorgesehene neue Formulierung "Die Kantone informieren den Bund" missverständlich. Der bestehende Begriff "Genehmigung" entspricht der Wirklichkeit besser. (Auskunft: Dr. Denise Mangold, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 55)
  • in der Vernehmlassung den Entwurf zu einer Revision des Obligationenrechts (Teilnutzungsrechte an Immobilien, Konsumentenschutz) grundsätzlich begrüsst. Zu einzelnen Artikeln wurde Ergänzungs- oder Präzisierungswünsche angebracht. (Auskunft: Matthias Aeberli. Justizdepartement, Tel. 061 267 66 84)
  • 1 Notarin und 15 Notare auf eine weitere Amtsdauer von sechs Jahren in ihrem Amt bestätigt. Drei Notare wurden bis zu ihrem 80. Geburtstag im Amt bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt publiziert.
  • 34 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechtes bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt publiziert.