Neue Arbeitszeitverordnung sowie revidierte Ferien- und Urlaubsverordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei BASEL-STADT
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat eine neue Arbeitszeitverordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von BASEL-STADT verabschiedet und die geltende Ferien- und Urlaubsverordnung revidiert. Grundsätzlich erfolgte dabei eine Angleichung an die in der Privatwirtschaft geltenden Regelungen
Arbeitszeitverordnung
In der neuen Arbeitszeitverordnung werden sämtliche generell geltenden Bestimmungen im Bereich Arbeitszeit (u.a. Gleitzeitreglement, Zulagenverordnung, Überstundenverordnung), die heute an verschiedenen Orten festgelegt sind, in einem einzigen Erlass zusammengefasst. Gleichzeitig werden die Bestimmungen der neuen Arbeitszeitverordnung den üblicherweise in der Privatwirtschaft geltenden Regelungen angepasst. In diesem Zusammenhang wurden auch die beim Arbeitgeber BASEL-STADT praktizierten Arbeitszeitmodelle erweitert. Neben dem Fixzeiten-Modell und dem Gleitzeit-Modell erhält auch das Jahresarbeitszeit-Modell eine Rechtsgrundlage.
Ferien- und Urlaubsverordnung
Mit der Revision der geltenden Ferien- und Urlaubsverordnung wurden Vereinfachungen vorgenommen und Unklarheiten in der bisherigen Anwendung beseitigt. Eingeführt wurde auch ein Vaterschaftsurlaub, wie er bei Arbeitgebern mit vielen Beschäftigten heute allgemein üblich ist. Der Urlaub beträgt 5 Arbeitstage. Eingeschränkt wurde hingegen der bezahlte Urlaub für die Ausübung öffentlicher Ämter und für Verbandsfunktionen. Mit diesen Neuerungen findet auch eine Angleichung an die Regelung für die Mitarbeitenden der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft statt.
Die neue Arbeitszeitverordnung sowie die revidierte Ferien- und Urlaubsverordnung für die Mitarbeitenden von BASEL-STADT werden auf den 1. Januar 2005 wirksam.