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Finanzierung der privaten Behindertenheime – neue Subventionsverträge 2006-2009

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die neuen Subventionsverträge mit den Trägerschaften der privaten Wohnheime für erwachsene Behinderte genehmigt. Sie sind für die Jahre 2006 bis 2009 gültig.

Der Regierungsrat hat die neuen Subventionsverträge mit den Trägerschaften der privaten Wohnheime für erwachsene Behinderte genehmigt. Neu enthält der Vertrag eine "Bruttokostengarantie". Bisher regelten die Verträge nur die Heimtaxen, die bei den Sozialbeiträgen angerechnet werden können. Mit Blick auf die NFA anerkennt der Kanton mit den Verträgen den Gesamtaufwand zur Erstellung der Leistung und bezieht damit auch jenen Aufwand ein, der bis zur NFA vom Bund finanziert wird. Der Vertrag begrenzt diese "Bruttokosten" auf die Höhe der verfügten Bundesbeiträge plus der vom Regierungsrat verfügten Erträge aus den Heimtaxen. Mit der "Bruttokostengarantie" haben die Heime Aussicht auf die Weiterfinanzierung ihrer Leistungen nach der NFA.

Die neuen Subventionsverträge für die privaten Behindertenheime fussen auf dem kantonalen Normvertrag. Zusätzlich enthalten sie die heimspezifischen Regelungen, die sich bereits in den früheren Verträgen bewährt haben. Sie sichern eine ordentliche Verrechnung der Leistungen (Tarifschutz) und einen Kündigungsschutz für schwerer behinderte Heimbewohnerinnen und -bewohner.

Weitere Auskünfte

Carmen Ronco, Telefon +41 (0)61 267’85’04 Akademische Mitarbeiterin Erziehungsdepartement