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Gemeinsames Vorgehen von Basel-Stadt und Baselland bei der Umsetzung der NFA in der Sonderschulung und Behindertenhilfe

Medienmitteilung

Regierungsrat

Im Hinblick auf die Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft beschlossen die Zusammenarbeit in der Sonderschulung und in der Behindertenhilfe zu intensivieren.

  • Ausrichten der Angebote am Bedarf und an den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen;
  • Die Sicherung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen steht im Vordergrund;
  • Verfolgen der Gleichstellungsziele;
  • Berücksichtigung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen;
  • Aspekte der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit werden beachtet.

Weitere Auskünfte

René Broder, Leiter Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft, Ergolzstrasse 3, 4414 Füllinsdorf, Telefon 061 906 93 90 Anita Joss. Leiterin Ressort Dienste, Erziehungsdepartement Basel-Stadt, Leimenstrasse 1/ Postfach, 4001 Basel, Telefon 061 267 85 00