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Steigende Fallzahlen in der Sozialhilfe: Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration speziell von jungen Erwachsenen

Medienmitteilung

Regierungsrat

An der letzten Klausurtagung hat sich der Regierungsrat dem Thema der steigenden Fallzahlen in der Sozialhilfe gewidmet. Speziell im Fokus stand die Entwicklung bei den jungen Erwachsenen. Der Regierungsrat hat einen dringenden Handlungsbedarf erkannt auch wenn die Gestaltungsmöglichkeiten des Kantons insgesamt beschränkt sind. Er beauftragte nun eine Strategiegruppe mit der Koordination aller relevanten Aktivitäten und bildete eine begleitende regierungsrätliche Delegation. Sodann wird die Sozialhilfe die Entwicklung neuer Massnahmen rasch an die Hand nehmen.

Eine aktuelle Auslegeordnung zur Jugendarbeitslosigkeit anlässlich der Klausurtagung zeigte auf, dass im Kanton Basel-Stadt bereits heute in verschiedensten staatlichen Bereichen zahlreiche Massnahmen zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration von jungen Menschen existieren. Diese Aktivitäten will der Regierungsrat in den kommenden Jahren optimieren und ausbauen. Er setzte deshalb eine Strategiegruppe ein und beauftragte diese mit der Koordination und Planung aller Massnahmen auf der Basis einer Gesamtstrategie. Die Gruppe setzt sich aus Verantwortlichen der Bereiche Schule, Jugendsozialarbeit, Berufsbildung, Sozialhilfe, Arbeitslosenversicherung und Integration zusammen. Geleitet wird sie von Rolf Schürmann, Leiter Existenzsicherung, Wirtschafts- und Sozialdepartement. Um die Arbeit der Gruppe personell zu verstärken, sollen für die nächsten drei Jahre aus dem Krisenfonds Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Der Regierungsrat bildete insbesondere auch eine begleitende Delegation, die sich aus den Vorstehern des Wirtschafts- und Sozialdepartements, des Erziehungsdepartements sowie des Justizdepartements zusammensetzt. Mit diesen Massnahmen hat der Regierungsrat die ersten Schritte für den neu im Politikplan 2006-2009 eröffneten Schwerpunkt "Jugendliche und junge Erwachsene" in die Wege geleitet.

Sodann hat der Regierungsrat den Vorschlägen des Wirtschafts- und Sozialdepartements zugestimmt, wonach zusammen mit der Sozialhilfe Pilotprojekte für weniger leistungsfähige Menschen im Teillohnbereich sowie zur Einführung des Gegenleistungsprinzips durchgeführt werden sollen. Mit einem Teillohnprojekt soll ein neues Instrument erprobt werden, das weniger Leistungsfähigen während einer begrenzten Zeit die Möglichkeit gibt, bei reduziertem Lohn im ersten Arbeitsmarkt wichtige Schritte für eine vollständige berufliche Reintegration zu unternehmen. Erste Gespräche mit der Sozialen Stellenbörse, einem in der regionalen Arbeitgeberschaft von Basel verankerten gemeinnützigen Verein, sind erfolgreich verlaufen. Die Gewerkschaften werden während des Projektes informiert und konsultiert. Mit der Einführung des Gegenleistungsprinzips will die Sozialhilfe schliesslich der Forderung nach einer aktiven Mitarbeit der Betroffenen bei der sozialen und beruflichen Reintegration Nachdruck verleihen.

Die Fälle in der Sozialhilfe im Kanton Basel-Stadt sind in den vergangenen Jahren wie in der ganzen Schweiz stark angestiegen. Besonders betroffen waren dabei die jungen Erwachsenen. Im vergangenen Jahr lag die Sozialhilfequote der 18-25 Jährigen bei 11,2 Prozent und damit noch deutlich über der bereits hohen Gesamtquote von 7,5 Prozent. Mehr als jeder zehnte junge Erwachsene in Basel-Stadt wurde somit im vergangenen Jahr mindestens einmal von der Sozialhilfe unterstützt. Auch die Jugendarbeitslosenquote liegt regelmässig über der Gesamtarbeitslosenquote.

Ähnliche Situationen finden sich in allen grösseren Agglomerationen der Schweiz. Die Ursachen liegen in tiefgreifenden strukturellen Umschichtungen von Wirtschaft und Gesellschaft, die auch in Basel-Stadt ihre Wirkungen entfalten. Gleichzeitig erhöhen auch Entwicklungen bei den eidgenössischen Sozialversicherungen den Druck auf die Fallzahlen in der kommunalen Sozialhilfe. Der Handlungsspielraum einer kantonalen Regierung zur Beeinflussung dieser Phänomene ist insgesamt also beschränkt. Dennoch sieht der Regierungsrat, wie seine Beschlüsse aufzeigen, einen dringenden Handlungsbedarf gerade auch im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit, denn die Fachleute rechnen auch in den kommenden Jahren nicht mit einer Entspannung der Situation.

Weitere Auskünfte

Regierungspräsident Dr. Ralph Lewin, Telefon +41 (0)61 267 85 40 Vorsteher des Wirtschafts- und Sozialdepartements Rolf Schürmann, Telefon +41 (0)61 267 85 51 oder 079 783 32 94 Leiter Abteilung Existenzsicherung Amt für Sozialbeiträge