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Volkszählung 2010 - der Regierungsrat wehrt sich gegen drohenden Informationsverlust

Medienmitteilung

Regierungsrat

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Volkszählung 2010 plädiert der Regierungsrat für eine registerbasierte Direktbefragung bei der Gesamtbevölkerung. Die zur Stellungnahme vorgelegten Grundsatzentscheide des Bundesrates finden beim Regierungsrat keine grosse Zustimmung. Insbesondere wehrt sich der Regierungsrat gegen den drohenden Verlust von wichtigem Informationsmaterial.

Die vom Bundesrat vorgelegte Erhebungsvariante der Volkszählung 2010 präsentiert sich auf den ersten Blick infolge Registernutzung als moderne und kostengünstige Lösung. Bei genauerer Analyse erweist sie sich jedoch v.a. für die Kantone als eine teure Übung mit grossem Informationsverlust.

Die Vorschläge des Bundesrates sehen vor, die Volkszählung 2010 mit einem stark reduzierten Fragebogen als reine Registererhebung durchzuführen. Mittels Stichprobenerhebungen in den Jahren 2010 bis 2019 sollen im Nachhinein diejenigen Merkmale ermittelt werden, die den Registern nicht entnommen werden können. Dabei handelt es sich um Merkmale aus den Bereichen Sprachen- und Religionslandschaft, Arbeits- und Wohnmobilität, Berufsleben, Sozialstruktur sowie Wohnen. Repräsentative Ergebnisse zu diesen Bereichen würden die vorgesehenen Stichprobenerhebungen nur für die Schweiz und für einige grössere Kantone liefern. Den meisten Kantonen wie auch dem Kanton Basel-Stadt wäre somit eine wichtige Informationsbasis für Planung und Entscheidung entzogen. Ohne Basisinformation auch auf kleinräumiger Ebene wie z.B. den Quartieren sind zentrale städtische Aufgaben wie Stadtplanung, Massnahmen zur Integration der ausländischen Wohnbevölkerung, Förderung des öffentlichen Verkehrs usw. in Frage gestellt.

Zwar stellt es der Bund den Kantonen frei, die Stichproben auf eigene Kosten zu erhöhen. Dieses Vorgehen widerspricht allerdings nicht nur einem föderalistischen System, sondern es verkennt auch die Tatsache, dass für Planung (Verkehr, Agglomerationsbildung usw.) zunehmend kantonsübergreifende Informationen benötigt werden. Das Vorliegen solcher Informationen sollte nicht von den Entscheiden einzelner Kantone abhängen.

Um den drohenden Informationsverlust nicht hinnehmen zu müssen und zugleich die Registerqualität überprüfen zu können, plädiert der Kanton Basel-Stadt für eine registerbasierte Direktbefragung der Gesamtbevölkerung. In einem Schritt könnten die bestehenden Registerangaben kontrolliert und Fragen zu den übrigen Merkmalen beantwortet werden.

Auf formaler Ebene ist anzumerken, dass gemäss Volkszählungsgesetz der Bundesrat die Kantone vor seinem Grundsatzentscheid hätte konsultieren müssen und dass ein Wechsel zu Stichprobenerhebungen eine Änderung des Volkszählungsgesetzes bedingt.

Weitere Auskünfte

Peter Laube, Telefon +41 (0)61 267 87 49 Leiter Statistik Wirtschafts- und Sozialdepartement