Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- im Zusammenhang mit dem neuen Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz) eine entsprechende Vollzugsverordnung erlassen; sie wird mit der Publikation wirksam. Die Vollzugsaufgaben unterteilen sich in vier Hauptgruppen:1. Produktspezifische Untersuchungen2. Betriebsspezifische Untersuchungen3. Personenbezogene Bestimmungen und Bewilligungswesen4. Spezielle Aufgaben im Bereich des Umgangs mit landwirtschaftlichen Hilfsstoffen und AuftaumittelMit der neuen Verordnung werden die Verordnung über den Verkehr mit Giften vom 14. Juni 1977 sowie §1 Ziff. 8-10 der Gebührenverordnung des Kantonalen Laboratoriums aufgehoben.Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 11)
- das Reglement über die Kommission für Risikobeurteilung revidiert. Unter anderem wurde neu festgehalten, dass die Kommission auch Risiken beurteilt, die sich aufgrund von Veränderungen des Umfeldes von störfallrelevanten Anlagen ergeben (z.B. durch Umzonung). Daher wird auch die Hauptabteilung Planung des Hochbau- und Planungsamtes mit beratender Stimme neu in der Kommission für Risikobeurteilung vertreten sein. (Auskunft: Dominik Keller, Amt für Umwelt und Energie, Baudepartement, Tel. 061 639 23 20)
- anstelle der bisherigen Ausführungsbestimmungen betreffend die Toleranzzonen für die Strassenprostitution eine entsprechende Verordnungsbestimmung erlassen. Sie wird sofort wirksam. Das Strafgericht hatte verfügt, dass mit den departementalen Ausführungsbestimmungen keine ausreichende rechtliche Grundlage bestehe, um Personen, die sich ausserhalb der Toleranzzonen prostituieren, verzeigen zu können. (Auskunft: Beat Loosli, Verkehrsabteilung, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 79 88)
- die vom Grossen Rat auf Antrag der Regierung im Zusammenhang mit der Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches angepassten kantonalen Gesetze sowie die neue Jugendstrafprozessordnung auf den 1. Januar 2007 für wirksam erklärt. Dies unter der Voraussetzung, dass kein Referendum ergriffen wird. (Auskunft: Dr. Urs W. Kamber, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 60)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Antrag Dr. Alexandra Nogawa-Staehelin, BPB) zur Einreichung einer Standesinitiative "betreffend eines Moratoriums für die Aufstellung von GSM- und UMTS-Antennen in bewohnten Gebieten im Kanton Basel-Stadt" als erledigt abzuschreiben. Ein generelles Verbot für die Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen würde den Interessen einer überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung und eines zukunftsorientierten Wirtschaftsstandorts sowohl des Kantons Basel-Stadt als auch der ganzen Schweiz zuwiderlaufen. Bis auf weiteres gilt aber gemäss einer vom Regierungsrat verabschiedeten Regelung ein Moratorium für die Erstellung von neuen Mobilfunkantennen auf öffentlichen Gebäuden, die als Kindergärten, Schulen sowie Spitäler genutzt werden. Für Funknetze mit strategischem Charakter kann der Regierungsrat Ausnahmen bewilligen. Dies hat er im Falle von POLYCOM getan, einem Funknetz, welches ausschliesslich den Organisationen für Rettung und Sicherheit zur Verfügung steht und damit einer Verbesserung der Sicherheit in Basel dient. Als Standort einer POLYCOM-Antenne wurde aufgrund der besten Bedingungen hinsichtlich Lage, Höhe und Infrastruktur das Universitätsspital Basel gewählt. Der Standort kann als unbedenklich gelten, da die Werte der nichtionisierenden Strahlung (NIS) bei POLYCOM mindestens zehn mal tiefer sind als in der Schweiz zugelassen und sogar um 75% tiefer als im EU-Raum erlaubt. Sinnvoll ist der Standort auch, weil in Zukunft Sanität, REGA und die Notfallstationen ins Kommunikationskonzept POLYCOM eingebunden werden. POLYCOM-Antennen befinden sich deshalb auch auf dem Bruderholzspital und dem Spital Liestal. Grundsätzlich vertraut der Regierungsrat darauf, dass der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung abändert, wenn ausreichend gesicherte Kenntnis besteht, dass die Ziele des Umweltschutzgesetzes mit den in der NISV heute festgelegten Grenzwerten nicht erreicht werden können. Darüber hinaus wäre ein kantonales Gesetz, das die Aufstellung von weiteren Mobilfunksendeanlagen verbietet, bundesrechtswidrig. (Auskunft: Gaston Theis, stv. Leiter Lufthygieneamt beider Basel, Baudepartement, Tel. 061 925 61 41, für Fragen betreffend POLYCOM: Kurt Bader, Technischer Offizier, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 74 07).
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Doris Gysin, SP) "betreffend Schaffung eines Rahmengesetzes für die Strukturen von überkantonalen öffentlich-rechtlichen Institutionen" als erledigt abzuschreiben. Nach heutiger Beurteilung erscheint es weder nötig noch sinnvoll, ein entsprechendes Rahmengesetz zu erlassen. Dies unter anderem darum, weil verschiedene Begehren des parlamentarischen Vorstosses auf andere Art bereits umgesetzt sind und weil generell nicht für alle Institutionen die gleichen Strukturen passend sind. (Auskunft: Luzia Meister, Departementssekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Kurt Bachmann, SVP) betreffend die Schaffung eines Fonds für Krawallschäden als erledigt abzuschreiben. Eine Deckung von vermögensrechtlichen Schäden von vergleichsweise geringem, nicht existenzbedrohendem Ausmass kann keine Staatsaufgabe sein. (Vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 1. Juni 2004 ) (Auskunft: Luzia Meister, Departementssekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Pius Marrer, CVP) "betreffend obligatorische low-budget-Alternative bei Finanzvorlagen an den Grossen Rat" als erledigt abzuschreiben. Die verlangte obligatorische Ausarbeitung einer low-budget-Variante bei allen Ausgabenberichten und Ratschlägen, um allfällig noch vorhandene Luxusabgaben zu vermeiden, erscheint als ungeeignetes und administrativ teures Instrument. Die bestehenden Kontrollabläufe (namentlich Investitionsprozess, Paragraf 55-Prüfung) erfüllen die Ziele des Vorstosses weitestgehend. Sie werden laufend den Erkenntnissen und Bedürfnissen angepasst. (Auskunft: Luzia Meister, Departementssekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
- dem Grossen Rat beantragt, den Staatsbeitrag in der Höhe von 85'000 Franken pro Jahr an die Stiftung Wildt'sches Haus für weitere fünf Jahre (2007 - 2011) zu bewilligen. Die Stiftung wurde 1952 eingerichtet mit dem Zweck, das repräsentative Wildt'sche Haus einerseits dem Regierungsrat und andererseits der Universität für Anlässe zur Verfügung zu stellen. Zudem vermietet die Stiftung das Wildt'sche Haus auch an Dritte, um so eine möglichst hohe Eigenfinanzierung herbeizuführen. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Ressort Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 04)
- die Pflegeheimliste des Kantons Basel-Stadt gegenüber der Fassung vom 1. Januar 2006 angepasst. Aus den Änderungen ergibt sich eine minime Reduktion um 4 von 2732 auf 2728 Pflegeheimplätze. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
- den bestehenden Zusammenarbeitsvertrag und die Leistungsvereinbarung zwischen dem Erziehungsdepartement und dem Basler Frauenverein am Heuberg betreffend Projekt Pflegefamiliendienst beider Basel um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2008 verlängert. Die finanzielle Beteiligung von Basel-Stadt beträgt (wie diejenige von Basel-Landschaft) 192'500 Franken pro Jahr. Zu den Hauptzielen des Pflegefamiliendienstes gehört es, geeignete Pflegefamilien zu rekrutieren, die Pflegeeltern auf ihre anspruchsvolle Aufgabe vorzubereiten, den zuweisenden Behörden beider Kantone die verfügbaren Pflegefamilien zu vermitteln sowie die bestehenden Pflegefamilien durch Beratung und Fortbildungsveranstaltungen zu unterstützen und zu begleiten. Gefördert wird zudem auch der Austausch zwischen Pflegefamilien. (Auskunft: Nicole Hächler, Ressort Dienste, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 66, erreichbar ab 15 Uhr)
- Grünes Licht gegeben für die Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung zwischen den Schweizerischen Bundesbahnen SBB, Infrastruktur/Betriebsführung, und dem Sicherheitsdepartement Basel-Stadt betreffend den Bezug von Leistungen der Berufsfeuerwehr Basel-Stadt. (Auskunft: Roland Bopp, Kommandant Berufsfeuerwehr Basel-Stadt, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 268 16 01)
- die Vereinbarung mit dem St. Claraspital zur Anpassung der Subventionsregelung genehmigt. Die lange Zeit als Personalwohntrakt genutzte Liegenschaft Kleinriehenstrasse 79 unterliegt damit nicht mehr der Zweckbindung der Subventionsvereinbarung und kann umgenutzt werden. Der entsprechende Subventionsbetrag in der Höhe von 250'000 Franken wurde zurückbezahlt. Aufgrund des nachlassenden Interesses der Spitalangestellten nach Personalwohnungen, hat die Spitalverwaltung verschiedene Projekte geprüft. Im Vordergrund steht nun, in der Liegenschaft grosszügige Familienwohnungen einzurichten. (Auskunft: Luzia Meister, Departementssekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
- dem Zentrum Selbsthilfe Basel für das Jahr 2007 einen Betriebskostenbeitrag in der Höhe von 280'000 Franken bewilligt. Die Institution bildet zusammen mit der Stiftung Melchior und der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Basel einen anerkannten und etablierten Teil der sozial-psychiatrischen Versorgungsstruktur im Kanton Basel-Stadt. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
- der M. + G Seiler-Tschantré-Stiftung für die Renovationen und Investitionen im Tagespflegeheim Egliseeholz eine Unterstützung in Form eines Renovationsdarlehens oder einer Kreditsicherheit gewährt. Die Trägerschaft des Heimes wechselt per 1. Januar 2007 von der GGG zur M. + G Seiler-Tschantré-Stiftung. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
- in der Vernehmlassung die parlamentarische Initiative zum Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen in dieser gewählten Form nicht unterstützt. Grundsätzlich werden alle Massnahmen, welche die Bevölkerung vor dem Passivrauchen schützen begrüsst. Der Regierungsrat hat deshalb mit Zustimmung des Grossen Rates ein umfassendes Massnahmenpaket zur Verringerung des Tabakkonsums umgesetzt. Der Regierungsrat nimmt aber im Gaststättenbereich eine im Gegensatz zur parlamentarischen Initiative differenziertere Haltung ein, indem er für den Bereich der Gastronomie den Grundsatz der Selbstregulierung beschlossen hat. Eine Änderung der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetzt hätte nach Ansicht des Regierungsrates gereicht, um den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz zu verankern. (Auskunft: Dr. Thomas Steffen, Leiter Gesundheitsförderung und Prävention, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 45 25)
- in der Vernehmlassung an die Erziehungsdirektorenkonferenz den Entwurf der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich grundsätzlich begrüsst. Das Konkordat wird zur Gleichstellung und Gleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in der Schweiz beitragen und kann vor unerwünschtem Sozialtourismus schützen. Es muss aber laut dem Regierungsrat in der Kommunikation deutlich gemacht werden, dass im Bereich der Angebotsstruktur nach dem 1. Januar 2008 keine wesentlichen Änderungen eintreten werden, sondern zuerst die entsprechenden kantonalen Konzepte durch die Kantonsregierungen bewilligt werden müssen. (Auskunft: Ernst Davatz, Ressort Dienste, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 91)
- in der Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative zur "Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten" die grundsätzliche Zielsetzung, eine pluralistische Presselandschaft zu erhalten und zu fördern, unterstützt. Der Regierungsrat lehnt aber das vorgeschlagene Instrumentarium ab, da es nicht geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen. Es würde damit im Giesskannenprinzip fast die gesamte Schweizer Mitgliedschaftspresse gefördert. Besser geeignet wären die in der parlamentarischen Initiative vorgestellten Zukunftsmodelle, welche eine ausschliessliche Förderung von demokratiepolitisch wichtigen Titeln unabhängig von der Zustellart beinhalten. (Auskunft: Christof Klöpper, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 87 74)
- in der Vernehmlassung zum Entwurf zu einem Gesetz über die Schweizerische Landeswerbung erklärt, dass er die Stellungnahme der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren vollumfänglich unterstützt. Die Kantone verfolgen das übergeordnete Ziel, die Schweiz als Wissensstandort, Werkplatz und Finanzplatz mit hoher Lebensqualität international hervorragend zu positionieren. Zwingend ist dabei eine Bündelung der Kräfte in der Landeswerbung. Dazu gehört ein Dach mit gemeinsamer Markenführung. Gleichzeitig sind die Mittel des Bundes für die Standortpromotion massiv aufzustocken. (Auskunft: Samuel Hess, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 38)
- Alfred Stäheli
- Dominik Lehner, Justizdepartement Basel-Stadt
- Gerhard Mann, Justizdirektion Basel-Landschaft
- Mirja Cattin, Amt für öffentliche Sicherheit des Kantons Solothurn
- 69 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise
Die nächste Regierungsratssitzung findet am 9. Januar 2007 statt. Wir wünschen Ihnen schöne, besinnliche Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins nächste Jahr. Abteilung Information und Öffentlichkeitsarbeit der Staatskanzlei Basel-Stadt