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Neue Verträge mit den Basler Privatspitälern

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die neuen Rahmenverträge mit fünf Privatspitälern für die Jahre 2007 bis 2009 genehmigt und eine entsprechende Kreditvorlage zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die fünf nicht-staatlichen gemeinnützigen Spitalträger können somit weiterhin mit kantonalen Betriebsbeiträgen rechnen. Das jährliche Beitragsvolumen beläuft sich auf maximal 29 Millionen Franken. Mit den neuen Rahmenverträgen wird die vom Regierungsrat angestrebte Stabilisierung der Kantonsbeiträge weiterverfolgt. Zugleich wurde eine Präzisierung der Leistungsaufträge vorgenommen so dass ein erster Schritt Richtung Leistungsfinanzierung gemacht werden konnte. Der Leistungsauftrag des Bethesdaspitals wurde um die Geburtshilfe erweitert. Damit wird einem Bedürfnis der Basler Bevölkerung entsprochen.

Der Regierungsrat hat neue Rahmenverträge mit fünf Privatspitälern für die Jahre 2007 bis 2009 genehmigt. Die Verträge zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den fünf gemeinnützigen Privatspitälern regeln die Betriebsbeiträge des Kantons an das St. Claraspital, das Merian-Iselin-Spital, das Bethesda-Spital, das Adullam-Geriatriespital sowie die Psychiatrische Klinik Sonnenhalde in Riehen. Diese Spitäler sind ein wichtiger Bestandteil der baselstädtischen und regionalen Spitalversorgung.

Die bisher in den Privatspitälerverträgen enthaltenen Bestimmungen und Steuerungselemente haben sich grundsätzlich bewährt. Die vom Regierungsrat im Rahmen der Vertragserneuerung angestrebte Stabilisierung des Betriebsbeitragsvolumens konnte weiter verfolgt werden. Das jährliche Beitragsvolumen beläuft sich auf maximal 29 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Kreditvorlage an den Grossen Rat weitergeleitet.

Die Ausgestaltung der Rahmenverträge ermöglicht es, laufende Veränderungen im Spitalwesen aufzunehmen und entsprechend zu berücksichtigen (beispielsweise die geplante Teilrevision KVG zur Spitalfinanzierung, die in der Wintersession 2007 der Eidgenössischen Räte zur Sprache kommen soll).

Neu wird der Leistungsauftrag mit dem Bethesda-Spital um die Geburtshilfe erweitert. Somit haben grundversicherte Patientinnen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt Zugang zu diesen Leistungen auch ohne finanzielle Beteiligung. Dies entspricht einerseits dem innerhalb der Versorgungsplanung verfolgten Ziel, das Universitätsspital als bislang einzigem Anbieter von Geburtshilfe für Allgemeinversicherte von Grundversorgungsaufgaben zu entlasten, andererseits aber auch dem Wunsch und Bedürfnis der Bevölkerung. Deshalb tritt dieser Leistungsauftrag für die Geburtshilfe bereits ab dem 1. Oktober 2006 in Kraft.

Die neue vertragliche Gesamtlösung, die in den letzten Monaten erarbeitet wurde, basiert auf neuen Leistungsvereinbarungen. Neben den für die Beitragsgewährung relevanten Steuerungselementen ist insbesondere die partnerschaftlich ausgestaltete Leistungsabsprache unter den Spitälern hervorzuheben. Dies hat bereits in der Vergangenheit wesentlich zur Eliminierung von teuren Doppelspurigkeiten und zur Planung des sich laufend an die verändernden Verhältnisse anzupassenden baselstädtischen Spitalangebotes beigetragen.

Die Leistungsvereinbarungen lassen den Vertragsspitälern einen gewissen unternehmerischen Spielraum, um auf Veränderungen im regionalen Gesundheitswesen reagieren zu können. Gleichzeitig erfolgt aber die notwendige Verknüpfung zur kantonalen Versorgungsplanung und zu den gemeinsamen Spitallisten beider Basel. Mit den neuen Privatspitälerverträgen bleiben weiterhin sämtliche Optionen für eine Vertiefung der regionalen Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Kanton Basel-Landschaft, gewahrt.

Weitere Auskünfte

Guido Speck, Telefon +41 (0)61 205 32 40 (erreichbar ab 13.30 Uhr) Leiter Bereich Gesundheitsversorgung Gesundheitsdepartement