Begehbarkeit öffentlicher Gebäude für Menschen mit einer Behinderung
MedienmitteilungRegierungsrat
Öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr sollen auch für Menschen mit einer Behinderung begehbar und nutzbar sein. Ein Leitbild schlägt dazu die nötigen baulichen und organisatorischen Massnahmen vor. Diese sollen in den Gebäuden wo noch Handlungsbedarf besteht mit einem Rahmenkredit von 7 Mio. Franken umgesetzt werden.
Für die Umsetzung von notwendigen Massnahmen zur Begehbar- und Nutzbarmachung der öffentlichen Gebäude für Menschen mit einer Behinderung hat der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Kredit in der Höhe von 7 Millionen Franken beantragt.
Die Massnahmen, die mit diesem Ratschlag umgesetzt werden sollen, stützen sich einerseits auf die Schweizerische Bundesverfassung, das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit einer Behinderung, die Verfassung des Kantons Basel-Stadt und das vom Regierungsrat im Dezember 2002 genehmigte kantonale Leitbild „Erwachsene Menschen mit einer Behinderung“.
Die Dienstleistungen des Kantons Basel-Stadt sind in einer Vielzahl von Gebäuden untergebracht. Einerseits in Neubauten, die in den letzten Jahren erstellt wurden und die den Bedürfnissen behinderter Menschen angepasst sind, andererseits in älteren und historischen Bauten, die diesen Bedürfnissen nur zum Teil gerecht werden. Für die Umsetzung des Leitbildes ist es weder sinnvoll noch notwendig alle in Frage kommenden Gebäude bis in die „hintersten Winkel“ für Personen mit einer Behinderung begeh- und nutzbar zu machen. Das Baudepartement hat zusammen mit Vertretern der anderen Departemente sowie mit dem kantonalen Delegierten für die Integration und Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung und der „pro infirmis“ eine Strategie erarbeitet, die in Gebäuden mit Publikumsverkehr sicher stellt, dass Menschen mit einer Behinderung die staatlichen Angebote und Dienstleistungen ohne Benachteiligung nutzen können.
Dazu bedarf es baulicher Anpassungen an Sanitäranlagen und Durchgängen, Einbau von Liften, Rampen, und Geländern, Verbesserung von Beschriftungen und Beleuchtungen, aber auch organisatorische Massnahmen werden notwendig werden. Der Umfang des Publikumsverkehrs hat bei diesen Überlegungen keine Rolle gespielt, entscheidend war einzig, dass in diesem Gebäude eine öffentliche Dienstleistung angeboten wird.
Nicht Teil dieser Massnahmen sind zum Einen die Gebäude der Universität, für diese Bauten läuft ein separates Programm mit dem gleichen Ziel. Zum Anderen geht es hier auch nicht um Menschen mit einer Behinderung, die beim Kanton Basel Stadt anzustellen sind oder angestellt werden. Für sie stehen aber jederzeit Mittel zur Verfügung, um individuell Arbeitsplatz und Umfeld entsprechend einzurichten.