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Platzverweise zum Schutz vor Gewalt sollen ausdrücklich geregelt werden

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hält befristete Platzverweise an Grossveranstaltungen für zweckmässig. Sie liegen im öffentlichen Interesse und sind verhältnismässig wenn sie zum Schutz vor Gewalt erfolgen. Für die Zukunft werden hierfür klare Rechtsgrundlagen erarbeitet um die Rechtssicherheit zu erhöhen. Der Vorsteher des Sicherheitsdepartements hat entsprechende Arbeiten in Auftrag gegeben.

Der Regierungsrat hält die Möglichkeit, zeitlich und örtlich befristete Platzverweise bei Grossveranstaltungen auszusprechen, für zweckmässig. Solche Platzverweise liegen im öffentlichen Interesse und sind verhältnismässig, wenn sie auf eine besonnene und gezielte Art zum Schutz der Bevölkerung vor gewalttätigen Auseinandersetzungen erfolgen. Dies zeigten auch die insgesamt 13 Platzverweise an der Herbstmesse 2007, die auf Initiative der Jugendanwaltschaft Basel-Stadt ausgesprochen wurden. Die Situation hat sich im Anschluss daran deutlich beruhigt.



Jugendanwaltschaft und Kantonspolizei erachteten dabei die rechtliche Grundlage für ihre Anordnungen bereits nach geltendem Recht für gegeben. Für die Zukunft sind jedoch klare und ausdrückliche Rechtsgrundlagen zu erarbeiten, um die Rechtssicherheit zu erhöhen. Der Vorsteher des Sicherheitsdepartements hat die Anpassung der Rechtsgrundlagen in Auftrag gegeben.



Damit teilt der Regierungsrat die Ansicht der Interpellation Anita Heer (SP) betreffend "Wegweisung Jugendlicher auf dem Kasernenareal während der Basler Herbstmesse 2007", wonach für die Aussprechung von zeitlich und örtlich befristeten Platzverweisen ausdrückliche Rechtsgrundlagen sinnvoll und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit notwendig sind.

Weitere Auskünfte

Klaus Mannhart, Telefon +41 (0)61 267 71 41 Leiter Information und Kommunikation Sicherheitsdepartement