Regierungsrat tritt auf die Abstimmungsbeschwerde gegen die Aussteckung des Messezentrums nicht ein
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat tritt auf die Abstimmungsbeschwerde des Komitees „Messe Ja – Hallenkoloss Nein“ gegen die Aussteckung des „Messezentrums Basel 2012“ nicht ein. Die juristische Prüfung ergab dass das Komitee nicht beschwerdeberechtigt ist und die Beschwerde zu spät eingereicht hat. Die Beschwerde wäre auch inhaltlich abzuweisen da den Stimmberechtigten viel mehr Informationsmöglichkeiten als die beanstandete Aussteckung des Bauprojekts zur Verfügung stehen. Der möglichst freie und umfassende Meinungsbildungsprozess ist somit gewährleistet.
Am 13. Mai reichte das Komitee „Messe Ja – Hallenkoloss Nein“ eine Abstimmungsbeschwerde ein, welche die Aussteckung des Bauprojekts „Messezentrum Basel 2012“ als ungenügend erachtet. Die juristische Prüfung ergab, dass der Regierungsrat aus mehreren Gründen nicht auf diese Beschwerde eintreten kann.
Keine Beschwerdelegitimation
Laut Bundesgericht müssen Abstimmungskomitees zur Erhebung von Stimmrechtsbeschwerden mit einer juristischen Persönlichkeit ausgestattet sein. Diesen Nachweis ist das Komitee „Messe Ja – Hallenkoloss Nein“ schuldig geblieben, weshalb es im vorliegenden Fall keine Berechtigung zur Abstimmungsbeschwerde hat.
Verspätete Beschwerde
Der Grosse Rat hat am 12. März 2008 beschlossen, dass der geplante Neubau bis spätestens vier Wochen vor der Volksabstimmung ausgesteckt werden muss. Die Abstimmung findet am Sonntag, 1. Juni 2008, statt, weshalb der massgebliche Stichtag für die Aussteckung der Sonntag, 4. Mai 2008, war. Offensichtlich erfolgte die Aussteckung rechtzeitig, denn selbst das Komitee „Messe Ja – Hallenkoloss Nein“ anerkennt dies in seiner Beschwerdeschrift: „Die Frist ist erfüllt.“ Nach dem kantonalen Wahlgesetz sind Abstimmungsbeschwerden innert fünf Tagen seit Kenntnis des Beschwerdegrundes einzureichen. Demgemäss hätte die Beschwerde gegen die Aussteckung zwischen dem 5. und dem 9. Mai erfolgen müssen. Das Beschwerdeschreiben des Komitees „Messe Ja – Hallenkoloss Nein“ datiert aber vom 13. Mai, womit es zu spät eingereicht worden ist.
Freier und umfassender Meinungsbildungsprozess gewährleistet
Die Beschwerde wäre aber auch inhaltlich abzuweisen, wenn darauf formell einzutreten wäre. Den Stimmberechtigten stehen viel mehr Möglichkeiten, sich über das Bauprojekt zu informieren, zur Verfügung, als es Profilstangen allein bieten können. Neben den ausgesteckten Profilstangen gibt es zusätzlich einen öffentlich zugänglichen Informationsraum, wo detaillierte Informationen über das Bauprojekt eingesehen, ein Modell des geplanten Baus studiert und Visualisierungen betrachtet werden können. Die Stimmberechtigten können anhand dieser zusätzlichen Informationen insbesondere auch erkennen, wo Oberkant und Unterkant des neuen „Messezentrums Basel 2012“ verlaufen. Im Verein aller zur Verfügung stehenden Informationsmittel ist also im Hinblick auf die Abstimmung vom 1. Juni der möglichst freie und umfassende Meinungsprozess gewährleistet.