Regierungsrat weist Beschwerde gegen Schulreformabstimmung vom 1. Juni ab
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat weist die Beschwerde der SVP Basel-Stadt gegen die Abstimmung vom 1. Juni 2008 über Teilautonomie und Leitungen an der Volksschule ab soweit er darauf eintritt. Einerseits stellt das von der Beschwerdeführerin beanstandete Schreiben eines Regierungsrats an einen Stimmbürger keine Unregelmässigkeit dar. Andererseits hat die Beschwerdeführerin in Bezug auf ihre zweite Beanstandung – Leserbriefvorlagen die vom Erziehungsdepartement zur Verfügung gestellt worden seien – die gesetzliche Beschwerdefrist nicht eingehalten.
Der Regierungsrat weist die Beschwerde der SVP Basel-Stadt gegen die Abstimmung vom 1. Juni 2008 über Teilautonomie und Leitungen an der Volksschule ab, soweit er darauf eintritt. In ihrer Beschwerdeschrift vom 28. Mai 2008 hatte die SVP Basel-Stadt eine „regelrechte Kampagne“ des Erziehungsdepartements beanstandet, indem sie sich auf zwei Sachverhalte stützte.
Einerseits habe das Erziehungsdepartement im Vorfeld der Abstimmung Leserbriefvorlagen Drittpersonen zur Verfügung gestellt. Die SVP Basel-Stadt verwies dabei auf die Berichterstattung der Basler Zeitung, die dazu am 16. Mai 2008 einen Artikel veröffentlicht hatte. Die SVP Basel-Stadt hätte aber die Beschwerde bis zum 21. Mai einreichen müssen, um die gesetzliche Frist von fünf Tagen einhalten und diesen Sachverhalt rügen zu können. Diese Frist ist unbenutzt abgelaufen, weshalb der Regierungsrat in Bezug auf diesen, ersten Sachverhalt nicht auf die Beschwerde eintreten kann.
Andererseits habe laut SVP Basel-Stadt der Vorsteher des Erziehungsdepartements einen Gegner der Schulvorlage in einem Brief „eingeschüchtert“. Der Regierungsrat hält fest, dass der Vorsteher des Erziehungsdepartements in dem Schreiben an den Verfasser eines Leserbriefs lediglich auf dessen unrichtige Behauptung hingewiesen hat. Das Schreiben enthält keine Äusserung, die als Einschüchterung beurteilt werden könnte. Es ist einem Regierungsmitglied auch unbenommen, direkt auf Leserbriefe zu antworten. Solches ist weder eine Einschüchterung noch eine Unregelmässigkeit. Das Vorliegen einer Unregelmässigkeit wäre aber eine der Voraussetzungen für die Zulassung einer Abstimmungsbeschwerde. Der Regierungsrat weist die Beschwerde deshalb ab.
Bereits am 30. Mai 2008 hat der Regierungsrat das mit der Beschwerde eingereichte Gesuch der SVP Basel-Stadt abgewiesen, die Abstimmung vom 1. Juni 2008 zu verschieben.