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Überstundenregelung für die EURO 08

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat für die Überstunden die während der EURO 08 geleistet werden müssen eine Ausnahmeregelung erlassen.

Während der EURO 08 müssen viele Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung – insbesondere jene der so genannten Blaulichtorganisationen (Polizei, Sanität, Feuerwehr) – Überstunden leisten. Es muss in diesem Zeitraum damit gerechnet werden, dass diese Mehrleistungen stark von der üblichen Norm abweichen. Deshalb hat der Regierungsrat eine Ausnahmeregelung zur Kompensation dieser Überstunden in Freizeit bzw. zur finanziellen Abgeltung getroffen. Diese sieht vor, dass die jeweilige Anstellungsbehörde eine finanzielle Abgeltung der geleisteten Überstunden bereits im laufenden Jahr vornehmen kann. Weiter kann von den in der Arbeitszeitverordnung festgelegten Fristen zur Kompensation dieser Mehrleistungen durch Freizeit abgewichen werden.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Hanspeter Gass, Telefon +41 (0)61 267 70 04 Vorsteher Sicherheitsdepartement